(ots) - Niedersachsen: AKW-Betreiber müssen
Zwischenlager für radioaktiven Abfall schaffen
Minister drängt Unternehmen zu zügigem Abriss alter Meiler trotz
fehlenden Endlagers
Osnabrück. Niedersachsen drängt die Betreiber von Atomkraftwerken,
Kapazitäten zur Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven
Stoffen zu schaffen, die beim Abriss der Anlagen anfallen.
Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) sagte der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch): "Eine Just-in-Time-Anlieferung an
das Dauerlager wird ohnehin nicht möglich sein, ohne Zwischenlager
wird es nicht gehen."
Das bundesweite Endlager Schacht Konrad bei Salzgitter wird
voraussichtlich erst 2019 in Betrieb gehen, zuletzt war über eine
weitere Verzögerung spekuliert worden. Derweil laufen bereits die
Genehmigungsverfahren für geplante Abrisse alter Atommeiler etwa in
Lingen oder im Kreis Wesermarsch.
Wenzel drängte die Unternehmen in der NOZ dazu, nach erteilter
Genehmigung zügig mit den Abrissarbeiten zu beginnen. Sein
Ministerium werde nicht akzeptieren, "dass Betreiber den Rückbau
aufschieben, um Kosten zu sparen".
Wie die Zeitung Blatt berichtet, steht die Genehmigung zum Abriss
des alten Atomkraftwerks Lingen bevor. Beim Rückbau des 1977
endgültig abgeschalteten Meilers sollen rund 1500 Tonnen schwach und
mittelstark strahlender Abfall anfallen, der in ein Endlager gebracht
werden müsste, heißt es unter Berufung auf den Betreiber RWE. Hinzu
kämen weitere rund 620 Behälter mit radioaktivem Abfall, die derzeit
noch in dem Gebäude zwischengelagert werden.
Am Freitag befasst sich der Bundesrat auf Antrag der Länder
Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen mit dem Thema Rückbau.
Die Länder fordern die Bundesregierung auf, unabhängige Gutachten in
Auftrag zu geben, die die Abrisskosten ermitteln. Wie die "Neue
Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf den Antrag schreibt, soll auf
Basis der Studien überprüft werden, ob die Kraftwerksbetreiber genug
Rücklagen für den Abbau gebildet haben. Nach dem Willen der drei
Länder sollen dafür nach dem Verursacherprinzip alleine die
Unternehmen aufkommen, nicht der Steuerzahler.
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