OLG München nimmt Haftung der DAB Bank an, OLG Schleswig bejaht Haftung der beiden Vorstände der Driver & Bengsch AG
(firmenpresse) - München, den 2. Juli 2014: Wie das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in einem aktuellen Hinweisbeschluss von Ende Juni bekannt gegeben hat, geht das Gericht von einer Haftung der beklagten Vorstände der Accessio AG / Driver & Bengsch AG aus. Zuvor hatte bereits das OLG München den Hinweis erteilt, aufgrund einer vorläufigen Bewertung eine Haftung der DAB Bank zu bejahen.
Geklagt hatten in beiden Verfahren von CLLB Rechtsanwälte betreute Anleger, die aufgrund der von der Accessio AG betriebenen Wertpapiergeschäfte hohe Verluste erlitten hatten. Ihre Depots hatten die Anleger bei der DAB Bank geführt.
Das OLG Schleswig wies nun darauf hin, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darin zu sehen sein könnte, dass „die Kunden der Accessio strukturell an ihrer Risikoeinstufung vorbei beraten wurden“. Maßgeblich für diese Einschätzung ist demnach, dass die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zur Prüfung eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG im Rahmen ihrer Prüfung der Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG nach § 44 Abs. 1 KWG, § 35 Abs. 1 WpHG für den Zeitraum von Januar 2006 bis Mai 2007 festgestellt hat, dass „bei einer Stichprobe von 1.111 Vermittlungskunden, die den Risikostufen 1 oder 2 zuzuordnen gewesen seien, sämtliche dieser 1.111 Kunden den Genussscheinen der Risikoklassen 3 und 4 - nach Einstufung der Accessio – im Depot gehabt haben.“
Den Weg für diese neue Einschätzung durch das OLG Schleswig hatte zuvor der 5. Senat des OLG München bereitet, der nach einer über 20stündigen Beweisaufnahme festgestellt hatte, dass nach einer vorläufigen Einschätzung des Senats eine Haftung der DAB Bank AG in Betracht komme, weil nach der Beweisaufnahme „eine systematische Fehlberatung durch die Driver & Bengsch Wertpapierhandelshaus AG nahe [liege], insbesondere im Hinblick auf die dort beanstandeten Risikoeinstufungen. Damit ist nach den Ausführungen des BGH in den Urteilen vom 19.03. und 12.11.2013 wohl eine Warnpflicht der Beklagten [der DAB Bank AG] gegenüber gemeinsamen Kunden ausgelöst worden, deren Erfüllung die Beklagte bisher selbst nicht behauptet“.
„Dies ist eine erfreuliche Entwicklung“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Accessio-Geschädigte vertritt. „Dies gilt insbesondere deswegen, weil die Gerichte bisher in vielen Verfahren eine Haftung rundherum abgelehnt haben. Klar ist aber auch, dass der Weg noch nicht zu Ende ist. Bis zur endgültigen Feststellung der Haftung der Beklagten durch die Oberlandesgerichte München und Schleswig sind noch weitere, umfassende Beweisaufnahmen durchzuführen. Der richtige Weg ist nun aber endlich eingeschlagen worden“
Rechtsanwalt Luber empfiehlt Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,
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