(ots) - Die heute im neuen Hauptgutachten der
Monopolkommission formulierten Forderungen, die Kommunalwirtschaft
verschärft zu regulieren, lehnen die kommunalen Unternehmen
entschieden ab. "Das wäre ein erheblicher Eingriff in die
Organisationsfreiheit der Kommunen", so Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
Die Monopolkommission geht von dem Verständnis aus, dass
staatliche und damit auch kommunale wirtschaftliche Betätigung nur in
den Fällen des Marktversagens geboten sei. Das ist allerdings eine
Auffassung, die noch in den Privatisierungsdebatten früherer Zeiten
verhaftet ist und die Lehren der letzten Jahre, insbesondere aus der
Finanzkrise, nicht aufnimmt. Die von der Monopolkommission geforderte
restriktive Behandlung kommunaler wirtschaftlicher Tätigkeit wird
deswegen auch zu Recht nicht von der Politik aufgegriffen. Reck: "In
den vergangenen Jahren haben mehrere Bundesländer die Potenziale der
wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen erkannt und entsprechend ihr
Gemeindewirtschaftsrecht angepasst. Die Erfahrungen der letzten Jahre
zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit volks- und
betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden,
entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und kommunale
Unternehmen generiert haben. Hierbei spielt auch das Vertrauen der
Bürger in die kommunalen Versorger eine entscheidende Rolle."
Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung
ist es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre Aufgaben oder Projekte
selbst wahrnehmen oder sich dafür Dritter bedienen oder gar
Organisationen wie Zweckverbände oder gemischtwirtschaftliche
Gesellschaften gründen. Egal, für welchen Weg sich eine Kommune
entscheidet, die politische Verantwortung bleibt bei den kommunalen
Vertretern vor Ort. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bleiben
so gewahrt.
Reck: "Kommunale Aufgabenwahrnehmung stärkt die regionale
Wertschöpfung: Sie erhält und schafft neue Arbeitsplätze, neue
standortrelevante Geschäftsfelder können erschlossen und durch die
Vergabe von Aufträgen an lokale und regionale Zulieferer, Handwerker
und Dienstleister Wirtschaftskraft in der Region gefördert werden.
Energiewirtschaft
Für gesellschaftliche Großprojekte wie die Energiewende ist die
Akzeptanzförderung eine zentrale Voraussetzung, um energiepolitische
Ziele umzusetzen. Neben einer verbesserten und frühzeitigen
Einbindung der Bürger in die Planungen ist eine stärkere
Berücksichtigung der lokalen Interessen notwendig. Kommunen und ihren
Unternehmen kommt im Rahmen der Akzeptanzförderung eine zentrale
Rolle zu. Sie sind lokal verankert und richten ihre Ziele an den
Bedürfnissen der Menschen vor Ort aus - und sie genießen das
Vertrauen der Bürger. Rekommunalisierungsprojekte können die
energiepolitischen Gestaltungsoptionen in den Kommunen erweitern.
Hierzu bieten auslaufende Konzessionsverträge den Kommunen einen
geeigneten Anlass, um über mehr Handlungs- und Steuerungskompetenz
für Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie lokale
Klimaschutzkonzepte mit eigenen Stadtwerken zu diskutieren. Der
Wettbewerb im Energiebereich zeichnet sich durch eine große
Angebotsvielfalt aus. Jeder Kunde hat heute die freie Wahl zwischen
einer Vielzahl von Anbietern und Angeboten. Daran haben auch die
deutschen Stadtwerke einen großen Anteil. Die Behauptung der
Monopolkommission, dass die Ausweitung des energiewirtschaftlichen
Engagements der Kommunen insbesondere im Wettbewerb zu privaten
Unternehmen nachteilig für die Bürger ist, wird entschieden
widersprochen.
Wasser-/Abwasserwirtschaft
Im Bereich der Wasserversorgung hat der Gesetzgeber zwei
nebeneinanderstehende Entgeltmodelle geschaffen: Preise und Gebühren.
Sowohl für Preise als auch für Gebühren bestehen eigenständige,
jeweils im Interesse der Verbraucher funktionierende Kontrollsysteme.
Von einem Kontrolldefizit kann daher keine Rede sein.
Für die von der Monopolkommission zum wiederholten Male geforderte
Regulierung der Trinkwasserentgelte ist neben den funktionierenden
Regimen der Entgeltkontrolle für Preise und Gebühren daher kein Raum.
Ein Mehrwert für die Verbraucher ist dadurch nicht zu erwarten.
Ungeachtet der hohen Verbraucherzufriedenheit würde eine Regulierung
sowohl in die etablierten und funktionierenden Strukturen der
Trinkwasserversorgung als auch in die demokratisch legitimierten
Institutionen als Vertreter der Bürger vor Ort eingreifen.
Gleichzeitig lässt die Monopolkommission nach wie vor unbeantwortet,
wie sie die neben den Fragen der Wirtschaftlichkeit bestehenden,
gesellschaftlichen Anforderungen an hohe Qualitätsstandards,
Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit durch eine Regulierung
berücksichtigt sieht.
Zu Recht haben daher sowohl die Bundesregierung als auch der
Bundesrat die bereits aus den letzten Gutachten bekannten Forderungen
nach einer sektorspezifischen Regulierung der Wasserversorgung
zurückgewiesen. Dabei wurde vor allem in Zweifel gestellt, ob in
Anbetracht der erheblichen strukturellen Unterschiede zwischen den
Gemeinden aussagekräftige Vergleiche überhaupt aufgestellt werden
können.
Abfallwirtschaft
Im Bereich der Abfallwirtschaft fordert das neue
Kreislaufwirtschaftsgesetz von den Kommunen den Ausbau der getrennten
Wertstofferfassung, was häufig zu Konflikten mit gewerblichen
Sammlern führt. Die Rekommunalisierung der Sammlung von Altpapier,
Schrott oder Altkleidern ist jedoch die Voraussetzung dafür, um
langfristig verlässliche Entsorgungsangebote für die Bürger zu
schaffen, das Recycling zu stärken und die Wertstofferlöse den
Gebührenzahlern zugutekommen zu lassen. Gerade bei Alttextilien
spielt auch die Kooperation mit gemeinnützigen Einrichtungen eine
wichtige Rolle.
Bei der Verpackungsentsorgung ist eine Kommunalisierung jedenfalls
der Erfassungsverantwortung überfällig. Nur die Kommune kann den
Bürgern eine einheitliche Wertstofftonne anbieten, die den Übergang
zu einer materialspezifischen Abfalltrennung ermöglicht, die
Trennbereitschaft der Bürger erhöht und den lokalen Serviceansprüchen
Rechnung trägt. Bereits heute nehmen die Bürger ihre Kommune als
einzigen Ansprechpartner für sämtliche Haushaltsabfälle wahr, dieser
Vorstellung sollte auch der Gesetzgeber eines Wertstoffgesetzes
entsprechen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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