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EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärt Einigung mit Bundesregierung über Ökostrom-Reform

ID: 1082483

(ots) - Die Europäische Kommission und die Bundesregierung
haben sich auf die Ökostrom-Reform verständigt. "Wir haben jetzt eine
endgültige Einigung hierzu erreicht", sagte der für Wettbewerb
zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia am Mittwoch in
Brüssel. Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
sei nun auch die Behandlung von importiertem Ökostrom und
unternehmenseigenen Kraftwerken geklärt.

Almunia sagte weiter wörtlich: "Letzte Woche habe ich mit der
deutschen Presse gesprochen. Warum? Weil ich mich wunderte, dass
durch die deutschen Medien Gerüchte von großen Konflikten und
katastrophaler Kommunikation geisterten. Als ich aber diese Gerüchte
und Sorgen aus Deutschland mit der Realität meiner Gespräche mit dem
Vizekanzler und die Gespräche meines Kabinetts und meiner Dienste mit
deren Gesprächspartnern verglich, sah dies ganz anders aus. Letzte
Woche war mein Eindruck, dass die Probleme sehr, sehr klein und
technisch waren, Details betrafen und kurz vor der Lösung standen.
Und wenige Tage nach dem Treffen mit den Deutschen hier in Brüssel
bestätigten mein Kabinett und meine Dienste mir in der Tat, dass
keine Diskrepanzen mehr bestanden und wir eine endgültige Einigung
erzielt hatten. Letzte Woche waren wir sehr, sehr nahe an dieser
endgültigen Einigung, und jetzt haben wir sie erreicht - übrigens
ohne große Schwierigkeiten. Fachlich betrachtet handelt es sich
zweifellos um keine einfache Frage. Wir haben aber damit begonnen,
dass wir mit einer positiven Entscheidung auf die Notifizierung des
neuen EEG reagiert haben, die die deutsche Regierung uns übermittelt
hatte. Und wir haben sogar klare Kriterien für den Beschluss
festgesetzt, den wir sehr bald zum EEG 2012 fassen müssen. Wie Sie
wissen, haben wir im Dezember letzten Jahres eine eingehende
Untersuchung zur Vergangenheit eingeleitet. Ich gehe davon aus, dass




wir auch dazu vor Ende des Mandats dieser Kommission eine
Entscheidung treffen werden."

Für Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom
nicht aus dem Netz kaufen, war in dem deutschen Entwurf zunächst eine
Sonderbehandlung auch für die Eigenerzeugung aus neuen
Kraft-Wärme-Anlagen vorgesehen, die ihren Strom nicht aus
erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen erzeugen. "In diesem
Fall haben wir diskutiert, welche Art von Behandlung wir mit unseren
Regeln, unseren Leitlinien für vereinbar betrachten können. Wir haben
uns darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage bis 2017 um 40 Prozent
reduziert werden kann", sagte Almunia.

Der zweite Punkt in der Diskussion war die Behandlung von
importierten Ökostrom. Hier habe es "verworrene Diskussionen" darüber
gegeben, wie das Urteil des Gerichts in Bezug auf Art.34 des
Vertrages für den Import von Ökostrom auszulegen sei. "Unsere
Auslegung war denke ich richtig", sagte Almunia. "Die deutschen
Behörden haben nun erklärt, die Ausschreibungen für grünen Strom zu
einem bestimmten Prozentsatz für importierten grünen Strom zu öffnen.
So haben wir hier auch eine Einigung erzielt."



Pressekontakt:
Reinhard Hönighaus, Sprecher der Europäischen Kommission in
Deutschland, reinhard.hoenighaus (at) ec.europa.eu, 030-2280 2300


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Datum: 09.07.2014 - 15:57 Uhr
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