(ots) - Mit deutlichen Worten hat das
Bundeskartellamt eine Beschwerde des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes
NRW gegen A.T.U zurückgewiesen. Der Verband hatte den Vorwurf
erhoben, A.T.U würde Produkte unter Einstandspreis verkaufen und
zudem eine Kampfpreisstrategie verfolgen. Nach wochenlanger,
intensiver Prüfung kam das Bundeskartellamt jedoch zu der eindeutigen
Feststellung, dass A.T.U "in keinem einzigen der überprüften
Einzelfälle" Produkte unter Einstandspreis verkauft habe. Auch für
die unterstellte Kampfpreisstrategie sieht das Kartellamt keinerlei
Anhaltspunkte. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen
A.T.U wäre deshalb "ein aussichtsloses Unterfangen", wie das
Bundeskartellamt in seinem Antwortschreiben vom 9. Juli 2014
formulierte.
"Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt in aller
Deutlichkeit, wie falsch und unqualifiziert die Unterstellungen der
Funktionäre aus dem Kfz-Gewerbe NRW waren. Die Behauptungen gingen
völlig an der Realität vorbei. Künftig sollten diese Herren besser am
Stammtisch spekulieren als in der Öffentlichkeit", kommentiert
Norbert Scheuch, Vorsitzender der Geschäftsführung von A.T.U, das
Schreiben der Kartellbehörde und ergänzt: "Die Erklärung unserer
günstigen Preise ist ganz einfach: Aufgrund des hohen
Einkaufsvolumens erhält A.T.U Preisvorteile, die wir an die Kunden
weiterreichen. Auch in Zukunft werden wir uns nicht daran hindern
lassen, unseren Kunden hohe Qualität zu günstigen Preisen zu bieten."
Bereits kurz nach Bekanntwerden der jetzt auch offiziell
widerlegten Vorwürfe musste Ernst-Robert Nouvertné, Präsident des
Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes NRW, eine Unterlassungserklärung
unterzeichnen. Darin verpflichtete er sich, die Behauptung zu
unterlassen, dass A.T.U Waren in wiederkehrenden Aktionszeiträumen
unter Einstandspreis anbiete.
Das Bundeskartellamt hat aufgrund der Beschwerde des Kfz-Gewerbes
NRW die Preisstrategie von A.T.U akribisch unter die Lupe genommen.
So wurden eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen
untersucht, die in diesem Jahr in Werbeprospekten von A.T.U beworben
worden waren. Das Ergebnis war eindeutig: Kein einziges Mal wurde in
den überprüften Einzelfällen Ware unter Einkaufspreis angeboten. Im
Gegenteil: "Die dem Endkunden von A.T.U in Rechnung gestellten Preise
bewegten sich dabei - zum Teil sogar sehr deutlich - über dem
jeweiligen Einstandspreis", so die klare Feststellung der
Kartellbehörde.
Auch die Unterstellung einer Kampfpreisstrategie mit dem Ziel,
Wettbewerber zu verdrängen, ist nach der Untersuchung durch das
Bundeskartellamt unbegründet. Denn bei A.T.U sei bereits die
Grundvoraussetzung - eine marktbeherrschende Stellung - nicht
gegeben. Das Bundeskartellamt sah daher keinerlei Veranlassung,
dieses Thema einer näheren Untersuchung zu unterziehen.
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