(ots) - Seit dem 13. Juni 2014 gilt für alle Betreiber von
Shops sowie für Händler bei Amazon, eBay & Co. das neue
Widerrufsrecht. Alle Online-Verkäufer müssen die neuen Regelungen
umgesetzt haben, sonst droht eine Abmahnung.
Achtung Abmahnung: Weiterhin Millionen alte Belehrungen online
Einen Monat nach in Kraft treten gibt es aber immer noch ca. 17
Millionen abmahngefährdete Verkaufsangebote. Allein bei eBay finden
sich über 10 Mio. veraltete Widerrufsbelehrungen, bei Online-Shops
sind es etwa 5,9 Mio. Der tagesaktuelle Stand abmahngefährdeter
Online-Angebote kann unter
http://www.e-recht24.de/abmahngefahr-widerruf/ eingesehen werden.
Verkäufern mit altem Widerrufsrecht droht damit nicht nur die
Abmahnung, sondern auch erheblicher Kostenaufwand, denn für Kunden
verlängert sich damit das Widerrufsrecht und damit auch die
Geld-zurück-Frist von 14 Tagen auf 1 Jahr und 14 Tage.
Was ist neu beim Widerrufsrecht?
Wichtigste Änderung ist die neue Widerrufsbelehrung, die für jeden
Shop individuell angepasst werden muss. Der Widerruf muss vom Käufer
jetzt ausdrücklich erklärt werden, künftig kann dies auch telefonisch
erfolgen. Die Online-Händler müssen dem Kunden dafür zusätzlich zur
eigentlichen Widerrufsbelehrung das neue Muster-Widerrufsformular zur
Verfügung stellen.
Ein wichtiger Punkt für alle Händler: Verkäufer haben jetzt die
Möglichkeit, die Kosten der Rücksendung dem Kunden aufzuerlegen.
Ausgeschlossen sind vom neuen Widerrufsrecht nach Kundenwunsch
angefertigte Waren sowie Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht
zur Rücksendung geeignet sind. Neu ist auch die Regelung für
Downloads. Diese sind nicht mehr automatisch vom Widerrufsrecht
ausgeschlossen.
Die neuen Regelungen sind sehr kompliziert. Deshalb sollten
Verkäufer nicht die Widerrufsbelehrungen anderer Händler kopieren, da
sich hier viele unterschiedliche Varianten einer Widerrufsbelehrung
ergeben. Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte umgehend eine
aktuelle und individuell angepasste Widerrufsbelehrung in seine
Verkaufsangebote einstellen.
Pressekontakt:
Sören Siebert
eRecht24
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