(ots) - Etwa zwei Millionen Erwerbstätige arbeiten in
Deutschland häufig acht Stunden oder länger in der Sonne. Unter Hitze
am Arbeitsplatz leiden auch viele Beschäftigte beispielsweise in
Büros, Fabriken und der Gastronomie. Ursache für hohe Temperaturen
ist nicht nur das Wetter. Auch Wärme abgebende Maschinen, körperliche
Anstrengung und spezielle Arbeitskleidung machen das Arbeiten zu
einer Belastung. Die Folgen sind Erschöpfung, Schweißausbrüche und
verminderte Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig steigt die Unfallgefahr,
denn wer unter ständiger Hitze arbeiten muss, kann sich schlechter
konzentrieren.
Arbeitgeber muss Beschäftigte schützen
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor den
gesundheitlichen Folgen der Wärmebelastung zu schützen. "Arbeitgeber
müssen unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche eine
Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei die Gefährdungen und die
Belastungen ermitteln", erklärt Werner Lüth, Experte für
Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Außerdem schreibt die technische
Regel für Arbeitsstätten ("Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5")
vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht
übersteigen soll. Ab 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber seine
Beschäftigten aktiv mit technischen und organisatorischen Maßnahmen
vor der Hitze schützen. So kann er zum Beispiel den Mitarbeitern
häufigere Pausen in kühleren Bereichen anbieten und
Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung in die Morgenstunden
ermöglichen. Auf der technischen Seite können in Produktionsbetrieben
Luftduschen oder Wasserschleier für Abkühlung sorgen. Wird es dennoch
heißer als 35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der
Temperaturüberschreitung ohne technische, organisatorische oder
persönliche Schutzmaßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet. "Einen
Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei gibt es aber
nicht", sagt Werner Lüth.
Sonnenschutz und viel Flüssigkeit helfen
Mit einer Reihe von Maßnahmen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Vorsorge gegen Hitze treffen. Gegen Sonneneinstrahlung helfen
Abdeckungen, Sonnenschirme und Schutzkleidung. In geschlossenen
Räumen sind technische Lösungen wie Klimaanlagen, Jalousien oder das
Bereitstellen von Kühltextilien möglich. Bei Betriebsbegehungen im
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung achten die Arbeitsschutzexperten
von TÜV Rheinland auf diese Themen und machen konkrete Vorschläge.
Arbeitnehmer sollten sich im Freien mit Sonnencremes, Augenschutz und
geeigneten Textilien gegen schädliche UV-Strahlung schützen. Generell
gilt: viel trinken. Kohlensäurearmes Wasser, Saftschorlen oder
ungesüßte Tees sind am besten geeignet. Weitere Tipps: Anstrengende
Arbeiten in die frühen Morgenstunden legen und nicht benötigte Geräte
ausschalten.
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