DMRZ Flottenmanagement als App bei iTunes verfügbar
(PresseBox) - Seit dem 15. Juli 2014 ist das Flottenmanagement System "FleetQ" für Kunden des Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) im iTunes Store verfügbar. Geplante Fahraufträge können einfach per Klick auf die App übertragen werden. Unter den Suchbegriffen "DMRZ" oder "FleetQ" kann die App direkt kostenlos geladen werden. Im Google Play Store ist die FleetQ-App schon länger vorhanden und kann auch dort kostenlos herunter geladen werden.
FleetQ - die Fahrtenplanungssoftware des DMRZ
Das Flottenmanagement "FleetQ" ist Dispositionssoftware, Live-Ansicht der eingesetzten Fahrzeuge und Abrechnungspool in einem. Die FleetQ-App ist zum einem flexibel und zum anderen sicher - Nutzer profitieren von mehr Sicherheit durch Sprachausgabe. So brauchen Fahrer beispielsweise im laufenden Betrieb nicht manuell nach den neuesten Zielen suchen, sondern können sich diese komfortabel ansagen lassen. Mehr Informationen zu FleetQ und zur FleetQ-App unter www.dmrz.de/fleetq.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Kostenträgern abzurechnen. Wer unseren Service nutzt, braucht zur elektronischen Abrechnung per DTA (Datenträgeraustausch) im Rahmen der §§ 105 SGB XI und 302 SGB V kein eigenes Abrechnungsprogramm und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen nur per Post an die Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5% seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Das DMRZ ist das innovative Abrechnungszentrum.
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) stellt Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Plattform zur Verfügung, um direkt über das Internet mit den Kostenträgern abzurechnen. Wer unseren Service nutzt, braucht zur elektronischen Abrechnung per DTA (Datenträgeraustausch) im Rahmen der §§ 105 SGB XI und 302 SGB V kein eigenes Abrechnungsprogramm und geht keinerlei Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch zeitliche Bindung an das DMRZ. Der Clou ist die große Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen nur per Post an die Kostenträger schickt, dem werden bis zu 5% seiner Umsätze abgezogen. Bei der Abrechnung über das DMRZ werden nur 0,5% der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Das DMRZ ist das innovative Abrechnungszentrum.