PresseKat - TÜV Rheinland: Mit Tempo 70 im Spaßbad durch die Röhre / Kleine Kinder in Spaßbädern gut beaufs

TÜV Rheinland: Mit Tempo 70 im Spaßbad durch die Röhre / Kleine Kinder in Spaßbädern gut beaufsichtigen / Altersbeschränkungen und Sicherheitshinweise genau beachten

ID: 1084979

(ots) - In Freizeit- und Spaßbädern herrscht vor allem in der
Ferien- und Urlaubszeit Hochsaison. Damit der Schwimmbadbesuch für
alle zum Vergnügen wird, gilt es, ein paar Tipps zu beachten. "Beim
ersten Schwimmbadbesuch sollten Eltern ihre Kinder mit den örtlichen
Gegebenheiten und Gefahrenquellen vertraut machen", empfiehlt TÃœV
Rheinland-Experte Hans Küpper. "So ist beispielsweise der Bereich
unter den Sprungbrettern kein Spiel- und Planschbereich, in dem sich
Kinder länger aufhalten sollten", sagt er. Umgekehrt gilt: Vor dem
Sprung vom Brett sicherstellen, dass sich niemand im Eintauchbereich
befindet. Kinder, die nicht schwimmen können, gehören ins
Nichtschwimmerbecken. Und: "Kinder rennen gerne. Da die Fliesen um
das Schwimmbecken herum rutschig sind, ist die Sturz- und
Verletzungsgefahr groß. Deswegen sollten Kinder Badesandalen tragen",
betont er. Das Gleiche gilt für den Weg über die Liegewiese, wo
Badeschuhe vor Wespenstichen und scharfkantigen Gegenständen
schützen.

Auf Hinweistafeln an Rutschen achten

2013 ertranken in Deutschland 446 Menschen, 14 von ihnen in
Schwimmbädern. "Vor allem kleine Kinder sind in Schwimmbädern, an
Seen oder Flüssen besonders gefährdet", erklärt Hans Küpper. "Im
Gegensatz zu Jugendlichen oder Erwachsenen verfallen sie in eine Art
Schockstarre, sie schreien nicht, sondern ertrinken leise", so der
TÜV Rheinland-Experte. Deshalb sollten Eltern ihre jüngsten
Sprösslinge zu keiner Zeit aus den Augen lassen. Das gilt auch bei
Wasserrutschen. Hier rät der Experte, die Regeln am Einstieg der
Rutsche genau zu lesen und zu befolgen. Die Hinweistafeln zeigen den
Schwierigkeitsgrad und ab welchem Alter Rutschen erlaubt ist.
Kleinkinder dürfen meistens nur sitzend und geschützt zwischen den
Beinen eines Erwachsenen rutschen. "Auf schnelleren Rutschen gilt oft




ein Mindestalter, da Badegäste auf ihnen sogar Tempo 70 erreichen
können", weiß Hans Küpper. Sein Tipp: Immer den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand einhalten, um Kollisionen zu vermeiden. Bei
Rutschen, die über ein Ampelsystem mit Lichtschranken verfügen,
niemals bei Rotlicht starten.

Kinder von Ansaugstellen fernhalten

Immer wieder sind sie in den Schlagzeilen: Ansaugstellen unter
Wasser. Für Kinder kann die Pumpe zur tödlichen Falle werden, wenn
der Ansaugdruck zu hoch ist. "Es ist schon vorgekommen, dass sich
Kinder mit den Haaren in den Abdeckgittern der Ansaugstellen
verfangen haben und ertrunken sind", sagt Hans Küpper. Eltern sollten
deshalb ihre Kinder auf die Gefahr aufmerksam machen und sie von
diesem Bereich fernhalten. In öffentlichen Bädern werden
Ansaugstellen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Boss, bin busy - muss noch kurz den Urlaub buchen / Mehr als jeder zweite Deutsche surft am Arbeitsplatz auf Reisewebsites Apotheken Umschau launcht neue
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.07.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1084979
Anzahl Zeichen: 3310

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Mit Tempo 70 im Spaßbad durch die Röhre / Kleine Kinder in Spaßbädern gut beaufsichtigen / Altersbeschränkungen und Sicherheitshinweise genau beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÃœV Rheinland AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÃœV Rheinland AG