(ots) - Viele Menschen möchten auch an ihrem Urlaubsort im
Ausland mobil sein. Manch einer fährt daher direkt mit dem eigenen
Pkw zum Urlaubsziel, andere mieten sich vor Ort ein Auto. Unabhängig
davon, welche Variante man wählt - wer im Ausland mit einem Kfz
unterwegs ist, sollte sich auch mit dem Versicherungsschutz
beschäftigen. Denn im Ausland gelten häufig andere gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckungssummen in der
Kfz-Haftpflichtversicherung als in Deutschland. Der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, welche Bedeutung
dies hat.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und
von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit
rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer
Schadenersatzbestimmungen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet
bekommt. Damit Autobesitzer trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen,
bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine
Auslandsschadenschutz-Versicherung an. Diese übernimmt den Schaden
so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland
haftpflichtversichert wäre. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt
übrigens nicht angetastet. Der Auslandsschadenschutz kann als
Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung
den Fahrzeugschaden.
Wer sich hingegen im Ausland lieber einen Mietwagen nehmen möchte,
sollte sich vorher bei seinem Versicherer nach der "Mallorca-Police"
erkundigen. Auch sie ist eine Ergänzung der
Kfz-Haftpflichtversicherung. Die "Mallorca-Police" ist sinnvoll, wenn
der Fahrer des Mietwagens einen Unfall verursacht. Falls die
Ansprüche des Geschädigten über die Mindestversicherungssumme des
jeweiligen Urlaubslandes hinausgehen, muss er die Differenz aus der
eigenen Tasche bezahlen. Mit einer "Mallorca-Police" wird diese
Deckungslücke geschlossen.
Unfall im Ausland
Ob im Inland oder Ausland - ein Unfall ist schnell passiert. Im
Ausland kommt selbst bei einem leichten Blechschaden in der
hektischen Unfallsituation erschwerend die fremde Sprache hinzu. Der
GDV hat auf gdv.de wichtige Hinweise zusammengestellt, wie man sich
bei einem Unfall richtig verhält.
Pressekontakt:
Alina Schön
Tel.: 030 / 2020-5113
a.schoen(at)gdv.de