(ots) - Für die meisten Arbeitnehmer stellt sich die Frage
nach der Sozialversicherungspflicht nicht - sie leisten im Rahmen
ihres Anstellungsvertrags nichtselbstständige Arbeit, und ihre
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der
Solidaritätszuschlag und die Lohnsteuer werden automatisch von ihrem
Bruttogehalt abgeführt. Bei einer anderen Personengruppe ist diese
Klassifizierung nicht so eindeutig: Bei
Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern,
mitarbeitenden Familienmitgliedern und je nach Struktur des
betreffenden Unternehmens auch Fremdgeschäftsführern ist der Status
häufig zweifelhaft.
Das kann für die betroffenen Personen unangenehme Folgen haben: So
kann bei Jobverlust die Agentur für Arbeit die Zahlung von
Arbeitslosengeld I mit der Begründung verweigern, dass keine
Sozialversicherungspflicht bestand - obwohl womöglich jahrelang
Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sind. Und
das ist noch nicht alles: Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund
kann unter Umständen beispielsweise die Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeitsrente sowie weitere Leistungen verweigern.
Unwägbare Risiken, ungenutzte Chancen
Auch die nachträgliche Einforderung von
Sozialversicherungsbeiträgen kann drohen, wenn die
Sozialversicherungsträger im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass
gar keine berechtigte Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
vorhanden war. Andererseits gibt es für diese Personengruppe unter
Umständen auch gute Gründe, die Befreiung von der
Sozialversicherungspflicht feststellen zu lassen. Dies kann zum
Beispiel der Fall sein, wenn die in die Sozialkassen über einen
langen Zeitraum einzuzahlenden Beträge - es kann sich hierbei um
Summen in bis zu sechsstelliger Höhe handeln - anderweitig wesentlich
lukrativere Dividenden erbringen könnten, die einen deutlichen
Mehrwert gegenüber der gesetzlichen Altersrente darstellen.
Dabei sollten nicht nur bestehende Beschäftigungsverhältnisse,
sondern auch solche bei Neugründungen - beispielsweise im
Start-up-Bereich - geprüft werden. Erstberatungen mit den
assoziierten Fachanwälten von pro votum sind per Telefon oder Chat
möglich, etwaige Honorare sind erfolgsabhängig.
Im Statusfeststellungsverfahren gut beraten
Für Fälle wie diese gibt es seit 2005 das
Statusfeststellungsverfahren, das von der "Clearingstelle Deutsche
Rentenversicherung Bund" durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird
beurteilt, ob eine Person in beruflicher Hinsicht einer abhängigen
oder selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts
nachgeht und nicht als abhängig beschäftigt gilt, wie das bei einem
üblichen Arbeitnehmer der Fall ist. Für die Prüfung sind zahlreiche
Unterlagen erforderlich, wie der Gesellschaftsvertrag, etwaige
Nachträge, Geschäftsführervertrag, Nachweise über Miteigentum am
Unternehmen, etwaige Darlehen, Sicherheiten oder Bürgschaften
gegenüber dem Unternehmen sowie auch das Beantworten des sogenannten
Feststellungsbogens. Letzterer weist dabei zahlreiche Tücken
hinsichtlich der formulierten Fragen und möglichen Antworten auf. Das
Verfahren erfordert folglich ein hohes Maß an Fachkompetenz.
Daher gibt es sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen
Spezialisten wie die pro votum mbH (Ein Online-Schnelltest für den
betroffenen Personenkreis findet sich unter
http://www.pro-votum.de/). Sie unterstützen ihre Mandanten in puncto
Statusfeststellungsverfahren gemeinsam mit fachlich kompetenten
Anwälten unter anderem bei der Feststellung von Dienstverträgen und
Gesellschafterverträgen, bei der Durchsetzung von Erstattungen zu
Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, bei der Abwehr von
Nachzahlungsforderungen sowie bei der verbindlichen Feststellung der
Sozialversicherungspflicht.
Ãœber pro votum:
pro votum wurde als Spezialist für sozialversicherungstechnische
Beurteilungen (Statusfeststellungsverfahren) im Jahr 2003 gegründet.
Seitdem hat das Unternehmen ein fachlich effizientes Netzwerk rund um
seine Kernkompetenz gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten
immer weiter ausgebaut. Dabei hat es sich zu einem Ansprechpartner
für den Mittelstand, aber auch für Steuerberater und Rechtsanwälte,
entwickelt. Mittelständische Firmen bilden heute den Großteil des
Kundenstamms, aber auch einige DAX-notierte Unternehmen werden von
pro votum betreut.
Pressekontakt:
pro votum
Gesellschaft für Consulting mbH
Ansprechpartner: Artur Szymanis
Berliner Str. 73
10713 Berlin
Telefon: 030 - 44 311 211
Telefax: 030 - 44 311 212
E-Mail: artur.szymanis(at)pro-votum.de
Internet: http://www.pro-votum.de/