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Bei heißem Wetter ist jede Abkühlung willkommen: T-Shirts, kurze
Hosen und luftige Schuhe wie Flipflops haben bei über 30 Grad
Hochkonjunktur. Die Versuchung ist groß, die lässigen Schlappen auch
beim Autofahren zu tragen. Warum man davon besser absehen sollte,
erklärt CosmosDirekt:
In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine klare Vorgabe zur Wahl
des Schuhwerks beim Autofahren. Kommt es mit Flipflops allerdings zu
einem Unfall, kann das Gericht darin eine Verletzung der
Sorgfaltspflicht sehen und ein Bußgeld verhängen (Oberlandesgericht
Bamberg, AZ: 2 SsOWi 577/06). Sollten sogar Personen verletzt worden
sein, kann dies eine strafrechtliche Verfolgung zur Konsequenz haben.
Die Kfz-Haftpflicht kommt für Schäden im Straßenverkehr auf.
Hierbei spielt die Wahl des Schuhwerks des Verursachers keine Rolle.
Bei der Vollkasko-Police sind grundsätzlich Schäden am eigenen
Fahrzeug versichert, die Leistun-gen können bei grober Fahrlässigkeit
aber gekürzt werden.
Für alle Berufsfahrer gilt nach der "Unfallverhütungsvorschrift
Fahrzeuge": Festes Schuhwerk ist ein Muss (BGV D29, § 44 Abs. 2).
Tipp vom Experten Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von
CosmosDirekt, verzichtet am Steuer auf Flipflops und Co.: "Anders als
bei festen Schuhen mit Sohle fehlt das richtige Gefühl für die
Pedale. Auch die Gefahr abzurutschen oder sich zu verhaken, ist groß.
Autofahrer sollten im Sommer am besten ein Paar Turnschuhe mit dünner
Sohle zum Autofahren im Kofferraum haben. Diese können dann vor
Fahrtantritt schnell gewechselt werden."
Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-flipflops
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