PresseKat - Die Urlaubszeit beginnt ? haben Sie schon Ihren Antrag auf Verhinderungspflege gestellt?

Die Urlaubszeit beginnt ? haben Sie schon Ihren Antrag auf Verhinderungspflege gestellt?

ID: 1085845

Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Urlaub von der Pflege

(firmenpresse) - Die Sommerferien stehen vor der Tür. Eine beliebte Zeit für Familien, gemeinsam in den Urlaub zu fahren - egal ob ans Meer oder in die Berge. Wenn sich eine hilfebedürftige Person in der Familie befindet, die zu Hause gepflegt wird, müssen vor dem Urlaub einige Vorkehrungen getroffen werden.
Denn diese Person soll genauso gut und zuverlässig wie immer betreut werden.
Um während der Urlaubszeit die Betreuung eines Pflegebedürften sicher zu stellen, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Diese ist laut §39 SGB XI geregelt und ist ein sehr flexibles Instrument der Pflegeversicherung, wenn der Betreuende in den Urlaub fährt.

Anspruchsberechtigte auf Verhinderungspflege
Pflegebedürftige haben pro Jahr einen Anspruch auf 28 Tage Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige von der pflegenden Person, die in diesem Zeitraum ersetzt wird, mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde.
?
Auch Personen mit der Pflegestufe 0 können Verhinderungspflege beantragen.
Während die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, hat der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes.

Leistungsumfang der Verhinderungspflege
Der Umfang der beanspruchbaren Leistungen ist maßgeblich von der Person abhängig, die die Verhinderungspflege erbringt:
?Ist diese Person eine erwerbsmäßig tätige Betreuungs- und Pflegekraft von PROMEDICA PLUS Rhein Sieg Nord, ein ambulanter Pflegedienst, ein Nachbar oder ein entfernter Verwandter, der nicht mit dem Pflegebedürftigen bis 2. Grades verwandt/verschwägert ist, beläuft sich die Leistung auf 1.550 Euro pro Jahr.

?Ist diese Person ein naher Angehöriger, der diese Leistung nicht erwerbsmäßig erbringt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe nicht überschreiten.
Notwendige nachweisliche Aufwendungen der Pflegeperson (z.B. Fahrtkosten) können eine Aufstockung der Leistungen erwirken.




Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen dabei den Betrag von 1.550 Euro pro Jahr nicht übersteigen.
Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gestellt werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Leseranfragen:

Pastor-Hochherz-Str. 132, 53859 Niederkassel



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Die Revolution gegen lästiges Krabbeln: das LICENER® Shampoo gegen Kopfläuse und Nissen Hypnose bei Naschsucht - Dr. Elmar Basse - Hypnose Hamburg
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 17.07.2014 - 14:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1085845
Anzahl Zeichen: 2366

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hans-Martin Fischer
Stadt:

Niederkassel


Telefon: 022085065834

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Urlaubszeit beginnt ? haben Sie schon Ihren Antrag auf Verhinderungspflege gestellt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Promedica Plus Rhein Sieg Nord (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Pflegende Angehörige stehen unter Dauerdruck ...

Die Ergebnisse einer aktuellen Forsa Umfrage für die Techniker Krankenkasse zeigen, dass pflegende Angehörige doppelt so stark belastet sind wie der Bevölkerungsdurchschnitt (www.tk.de) Nach dem Beruf ist "das Pflegen von Angehörigen" ...

Sturzrisiko im Alter ...

Mindestens einmal pro Jahr stürzen 30 Prozent der über 65-jährigen und 50 Prozent der über 80-jährigen im privaten Haushalt. Bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen liegt der Prozentsatz sogar bei 60 bis 70 Prozent. Bei etwa 5 Prozent der Bet ...

Wer bist du? ...

Die Diagnose Demenz ist zunächst einmal für alle Beteiligten ein großer Schock. Das Zusammenleben mit Menschen mit Demenz bedeutet für ihre pflegenden Angehörigen eine enorme Belastung und bringt viele Veränderungen im alltäglichen Leben mit s ...

Alle Meldungen von Promedica Plus Rhein Sieg Nord