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Bestellerprinzip muss auch für Immobilienverkäufe gelten – Immobilienportal ohne-makler.net begrüßt geplante Bundesratsinitiative

ID: 1086122

Glinde, 18. Juli 2014 - Die geplante Bundesratsinitiative des Berliner Senats zur Reform des Maklerrechts sieht unter anderem vor, dass künftig auch für den Verkauf von Immobilien das Bestellerprinzip eingeführt werden soll. Das heißt: Derjenige, der einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Bislang trug bei Käufen meist der Käufer die Kosten, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragte.

(firmenpresse) - Henning Evers, Gründer und Betreiber des Immobilienportals www.ohne-makler.net, plädiert schon seit langem für eine Ausweitung des Bestellerprinzips: „Was bei Vermietungen gilt, muss auch für Immobilienverkäufe gelten. Die Käufer, die kein Interesse an der Maklerleistung haben, weil der Makler die Interessen des Auftraggebers, also des Verkäufers vertritt, müssen ganz erhebliche Summen für eine von ihnen nicht bestellte Leistung zahlen. Eine Leistung, von der sie selbst in keiner Weise profitieren. Anders ist es natürlich, wenn der Käufer einen Makler mit der Suche nach einem Objekt beauftragt: dann ist es auch heute schon selbstverständlich, dass der Auftraggeber den Makler bezahlt. Genauso selbstverständlich müsste es in dem Fall sein, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt. Von daher ist die Initiative des Berliner Senats nur zu begrüßen.“ Evers weiter: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei Provisionen auf Verkäufe nach wie vor die bisherige Praxis gelten soll, während bei der Vermietung nun endlich - wie überall in der Wirtschaft - der Besteller einer Leistung zahlt. Hier greift der bisherige Gesetzentwurf zu kurz“.

„Die einzige Erklärung dafür, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips bisher noch nicht auf der Agenda ist, ist, dass es keine politische Lobby für Immobilienkäufer gibt und sich die Parteien bisher aus wahltaktischen Gründen daher eher des Themas ‚Bezahlbares Wohnen‘ und Miete angenommen haben, da Deutschland nach wie vor ein Mietmarkt und kein Eigentümermarkt ist“ analysiert Evers.

Die Senatsinitiative aus Berlin geht in die Richtung des von Bundesjustizminister Heiko Maas im Frühjahr vorgestellten Gesetzesentwurfs. Demzufolge soll für Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt werden. Die Neuregelung war zuvor im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene vereinbart worden.



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Datum: 18.07.2014 - 09:09 Uhr
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Freigabedatum: 18.07.2014

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