(ots) - Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des
"Evaluationsberichtes der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention zum Hessischen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" erklärt Dr. Valentin
Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle:
"Wir begrüßen, dass viele Bundesländer - wie auch Hessen -
Aktionspläne und Maßnahmenpakete aufgesetzt und entwickelt haben, die
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fördern sollen.
Jetzt ist es an der Zeit, diese Aktionspläne auch kritisch zu prüfen
und aus den positiven wie negativen Erfahrungen Schlüsse zu ziehen.
Entscheidend ist, dass die Strukturen und Maßnahmen zur Umsetzung
der Behindertenrechtskonvention, wie sie in den Aktionsplänen
festgehalten sind, wirklich die Ziele der Konvention verfolgen. Nach
punktueller Prüfung aller Aktionspläne ist die Rückbindung an die
Rechte der Menschen mit Behinderung nicht immer gegeben. Wenn im
Namen der Konvention Maßnahmen entwickelt und Prozesse gestaltet
werden, müssen diese sich auch substantiell auf die Konvention
beziehen.
Die Bundesländer sollten jetzt die entsprechenden Änderungsbedarfe
ermitteln und zu konventionskonformen Strukturen und Maßnahmen im
Rahmen der Aktionspläne kommen. Wichtig ist, dass die Aktionspläne
von unabhängigen Stellen überprüft werden.
Auch für den Hessischen Aktionsplan gilt nach Prüfung des
Aktionsplans durch die Monitoring-Stelle: Auf der inhaltlichen Ebene
sollte der Aktionsplan dahin gehend überarbeitet werden, eine
Ãœbereinstimmung zwischen den Darstellungen im Plan und der
UN-Behindertenrechtskonvention in allen Punkten herzustellen."
Die Monitoring-Stelle hat 2013 den Hessischen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) evaluiert. Der
vom Hessischen Sozialministerium erteilte Auftrag umfasste sowohl
eine Untersuchung des Aktionsplans in seiner veröffentlichten Form
unter Einbeziehung seiner Entstehungsgeschichte als auch eine
Befassung mit der Umsetzungssteuerung und Fortentwicklung des
Aktionsplans. Dazu hat die Monitoring-Stelle mithilfe von
Experteninterviews und einem standardisierten Fragebogen qualitative
und quantitative Daten erhoben und in die Bewertung einbezogen.
Der Evaluationsbericht enthält Empfehlungen an die Hessische
Landesregierung wie auch an die Zivilgesellschaft. Sie beziehen sich
auf Fragen der Strukturen und der Vorgehensweise für die Entwicklung
eines an den Menschenrechten orientierten Aktionsplans. Der
Evaluationsbericht spricht allgemeine Fragen an, die auch für die
Analyse und Bewertung von Aktionsplänen und Maßnahmen anderer Länder
von besonderem Interesse sind und berücksichtigt werden sollten.
Bei der Evaluation wurde ein Schwerpunkt auf Partizipation,
Transparenz und Bewusstseinsbildung sowie auf die Strukturen gelegt.
Evaluationsbericht der Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention zum Hessischen Aktionsplan
http://ots.de/QSMAu
Der Hessische Aktionsplan
http://www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/go/id/biz/
Übersicht über Aktionspläne in Bund und Ländern
http://ots.de/8k0Yt
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention,
eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in
Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Honorarfreies Foto zum Download: Dr. Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle, Deutsches Institut für Menschenrechte; Copyright:
DIMR/S. Pietschmann: http://ots.de/eUiHy
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * Mobil +49 160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de