(ots) - Umso größer die Vorfreude auf den Urlaub, umso
größer die Enttäuschung, wenn nicht alles so ist wie gewünscht. Der
ADAC informiert, wann Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung
haben.
Die häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und
Lärm. Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurück verlangen.
Aber auch die Unterkunft sorgt für Ärger, wenn sie nicht den
Vorstellungen entspricht. Wer ein Familienzimmer mit mehreren
Schlafräumen gebucht hat, am Ende jedoch mit der gesamten
vierköpfigen Familie in einem Raum schlafen muss, kann mit einer
Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises rechnen. Bei
Buchung einer Unterkunft mit eigenem Badezimmer gibt es bis zu 100
Prozent des Tagespreises zurück, sollte man Gemeinschaftsbad und
-Toilette benutzen müssen.
Wer mit einer Roulette-Reise ein Schnäppchen machen will, am Ende
aber im FKK-Hotel landet, dem werden bis zu 50 Prozent des
Reisepreises rückerstattet. Urlauber, die ein Hotel in ruhiger Lage
gebucht haben, wegen Diskothekenlärms jedoch vom Schlafen abgehalten
werden, bekommen bis zu 20 Prozent zurück. Krähende Hähne am frühen
Morgen gelten in südlichen Urlaubsregionen dagegen nicht als
Ruhestörung.
Egal welcher Mangel beanstandet wird, generell gilt: Umgehend die
Reiseleitung informieren und Abhilfe verlangen. Urlauber sollten die
Mängel konkret beschreiben können (Ausmaß und Häufigkeit) und sie per
Foto oder Video festhalten. Auch unabhängige Zeugen sind wichtig, da
sie vor Gericht glaubwürdiger sind als Familienangehörige. Nach der
Rückkehr aus dem Urlaub müssen die Ansprüche innerhalb eines Monats
beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Unter www.adac.de/reisemaengel hat der ADAC eine Ãœbersicht mit
Reisemängeln aller Art und über 270 Gerichtsurteilen zur
Preisminderung zusammen gestellt.
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