PresseKat - Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht

Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht

ID: 1087392

Reiseveranstalter haftet nicht für nassen Fußboden am Pool

(firmenpresse) - Um einen Swimmingpool herum muss auf gefliestem Boden mit Nässe und Rutschgefahr gerechnet werden. Wie das Amtsgericht München der D.A.S. zufolge entschied, gehört ein Sturz in diesem Bereich zu den allgemeinen Risiken des Lebens. Ein Reiseveranstalter haftet daher nicht, wenn ein Hotelgast sich bei einem solchen Sturz verletzt.
AG München, Az. 182 C 1465/14

Hintergrundinformation:
Ein Reiseveranstalter muss grundsätzlich darauf achten, dass bei von ihm vorbereiteten und verkauften Reisen Gefahren für die Reisenden soweit möglich vermieden werden. Verletzt sich ein Tourist zum Beispiel an defekten Elektroinstallationen im Hotel, riskiert der Veranstalter eine Schadenersatzklage. Allerdings können Hoteliers und Reiseveranstalter nicht jedes denkbare Risiko unterbinden. Der Fall: Ein deutscher Pauschalreisender war während eines Türkeiurlaubs auf dem Weg vom Hotelpool zur Toilette in Poolnähe gestürzt. Er trug eine Kopfwunde davon, die im Krankenhaus genäht wurde. Nach dem Urlaub verklagte er den Reiseveranstalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld: Am Pool hätten keine Schilder mit Warnungen vor Rutschgefahr gestanden; außerdem hätte die Matte gefehlt, die an den anderen Tagen in dem Bereich gelegen habe. Das Urteil: Das Amtsgericht München entschied, dass der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt habe. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, betonte das Gericht, dass das Ausrutschen auf Fliesen neben einem Swimmingpool zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre. Dass der Boden gefliest gewesen sei, habe jeder sehen können. Wegen so etwas Offensichtlichem wie Nässe am Swimmingpool müssten auch keine Warnschilder aufgestellt werden. Auch eine einzelne Matte hätte die Rutschgefahr am Pool nicht ausgeschlossen. Die Klage wurde abgewiesen.
Amtsgericht München, Urteil vom 15. April 2014, Az. 182 C 1465/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.







Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gut geführt will gut geübt sein / Hundeführerschein: AGILA unterstützt bei der Vorbereitung (FOTO) COLUMBIA Hotel Bad Griesbach investiert in die Zukunft
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.07.2014 - 13:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1087392
Anzahl Zeichen: 2539

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorina Linssen
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Freizeitindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung