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TÜV Rheinland: Starre Arbeitszeitmodelle sind nicht zukunftsfähig / Mobile Arbeitszeit fordert Eigenverantwortung des Arbeitnehmers / Arbeitgeber kann Arbeitszeiten nicht beliebig verlängern

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(ots) - Erkrankte Kollegen, Urlaubsvertretungen oder
ungeplante zusätzliche Aufträge können dazu führen, dass die Arbeit
in der vorgesehenen Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigen ist. Das
belegt auch die Statistik: Laut der Erwerbstätigenbefragung 2012 der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie des
Bundesinstitutes für Berufsbildung haben 47,5 Prozent der Befragten
zwischen 40 und 48 Stunden pro Woche gearbeitet. 10,8 Prozent gaben
sogar Arbeitszeiten von 48 bis zu 60 Stunden an. "Arbeit soll
ausführbar, erträglich, zumutbar und persönlichkeitsfördernd sein",
so Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland. Diese Ansprüche sind mit derart langen Arbeits- und
fehlenden Pausenzeiten nicht vereinbar: Es kommt zu körperlichen und
psychischen Belastungen, die Erkrankungen begünstigen. Zudem bleibt
nicht ausreichend Zeit für soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten.

Maximal acht Arbeitsstunden pro Tag

Die Länge der täglichen Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz
eindeutig geregelt: Sie darf an Werktagen acht Stunden nicht
überschreiten. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist möglich, wenn
innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt die Arbeitszeit an
Werktagen bei acht Stunden liegt. Auch die Notwendigkeit und
Mindestlänge der Pausen ist festgelegt: Ab sechs Stunden muss die
Arbeit für 30 Minuten unterbrochen werden, ab neun Stunden für eine
Dreiviertel Stunde. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen,
beispielsweise in Gesundheitsberufen oder in der Gastronomie, sofern
der Tarifvertrag oder die betriebliche Vereinbarung dies vorsehen.
Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen müssen Ersatzruhetage angeboten
werden.

Einige Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche sowie werdende und
stillende Mütter unterliegen einem besonderen Schutz: Jugendliche




dürfen maximal acht Stunden arbeiten. Das Mutterschutzgesetz schließt
Mehrarbeit ebenso aus wie eine Beschäftigung in der Nacht zwischen 20
und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.

Sonderregelungen bei hohen Belastungen

Zwar sieht das Gesetz für besonders belastende Arbeitsplätze kaum
Sonderregelungen vor. Nur bei Tätigkeiten unter Tage im Bergbau
zählen, anders als in den übrigen Branchen, die Pausenzeiten als
Arbeitszeit. In der Praxis haben sich jedoch oft bedarfsgerechte
Modelle etabliert. So arbeiten Fluglotsen, die ständig konzentriert
sein müssen, zwar auch acht Stunden, allerdings in der Regel nie
länger als zwei Stunden ohne Unterbrechung. Die Ruhepausen betragen
zusammengerechnet etwa 2,5 Stunden.

Moderne Arbeitszeitkonzepte erfordern Disziplin

Konzepte wie flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten bieten
für Arbeitgeber die Möglichkeit, den Personaleinsatz an den Bedarf
des Unternehmens anzupassen. Arbeitnehmer genießen den Vorteil, dass
sich Arbeit und Privatleben einfacher verbinden lassen. Besonders
mobiles Arbeiten erfordert aber auch Selbstdisziplin: Durch die enge
Verzahnung von Beruf und Freizeit ist die Arbeitszeit nicht mehr
kontrollierbar. Eine ständige Erreichbarkeit kann die Gesundheit
belasten, wenn keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen werden,
welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Wie Führungskräfte hier mit gutem
Beispiel voran gehen, ist ein Thema in den Seminaren von TÃœV
Rheinland zum gesunden Führen. "Mobiles Arbeiten ist ein großer
Trend, dem sich die Unternehmen nicht verschließen können, wenn sie
junge, qualifiziert Mitarbeiter gewinnen und erfahrene Kräfte binden
möchten. Arbeitsplätze, die keinen Raum für Familie, Freizeit und
soziales Leben bieten, sind nicht zukunftsfähig", prognostiziert
Lüth.

Weitere Informationen bei TÃœV Rheinland www.tuv.com/arbeitsschutz
im Internet.



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Datum: 23.07.2014 - 10:00 Uhr
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