PresseKat - Der Kampf um die Liege - Was Recht ist, muss Recht bleiben! (AUDIO)

Der Kampf um die Liege - Was Recht ist, muss Recht bleiben! (AUDIO)

ID: 1087757

(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Sommer, Sonne, Urlaub und Entspannung! Das geht für viele nur in
einem Hotel, in dem "All-inclusive" ist. Doch neben dem Essen und den
Cocktails denken viele, dass "All-inclusive" auch für die Liegen am
Pool gilt. Um dies durchzusetzen, platzieren besonders aufgeweckte
Hotelgäste ihre Handtücher schon bei den ersten Sonnenstrahlen auf
dem Objekt der Begierde. Umso größer ist dann aber die Empörung, wenn
der Handtuchbesitzer Stunden später feststellt, dass sein Platzhalter
entfernt wurde und sich eine völlig fremde Person auf der markierten
Liege sonnt. Was einem hier für rechtliche Mittel zur Verfügung
stehen, weiß meine Kollegin Jessica Martin.

Sprecherin: Um es gleich zu sagen: Die Liegenreservierung mit
einem Handtuch ist rechtlich nicht bindend oder gültig. Entfernt
jemand also Ihr Handtuch, müssen Sie sich zähneknirschend damit
abfinden, egal wie groß es ist oder wie früh Sie aufstehen, so Bernd
Engelien von der Zurich Versicherung.

O-Ton 1 (Bernd Engelien, 0:26 Min.): "Ganz klar, das Recht ist
hier weder auf der Seite des Frühaufstehers noch auf der Seite
dessen, der das größte Handtuch am ganzen Pool besitzt. Natürlich
können Handtücher helfen um zum Beispiel während des Schwimmens oder
wenn man ´nen Drink nimmt zu signalisieren, "Diese Liege wird von mir
genutzt!" Aber wer damit einfach nur eine Sonnenliege erkennbar
länger blockieren will, der hat auch keinen Nutzungsanspruch auf
seine Liege, wenn man sie auf diese Weise reserviert hat."

Sprecherin: Wird das Handtuch allerdings beim Entfernen beschädigt
oder beschmutzt, kann man den Übeltäter dafür haftbar machen. Wenn
das Handtuch geklaut wurde, schaut der Besitzer allerdings in die
Röhre.

O-Ton 2 (Bernd Engelien, 0:19 Min.): "Zum einen wurde das Handtuch




ja unbeaufsichtigt ausgelegt, zum anderen spricht man hier von einem
einfachen Diebstahl, der - so drücken das die Juristen aus - zum
"allgemeinen Lebensrisiko" gehört. Also: der Ersatz muss aus eigener
Tasche besorgt werden - aber das fällt aber in den meisten
Urlaubsländern ja nicht besonders schwer, sodass schon dann am
nächsten Morgen schon den nächste Reservierungsversuch starten kann."

Sprecherin: Aber eigentlich ist das doch viel zu stressig...

O-Ton 3 (Bernd Engelien, 0:14 Min.): "Denken Sie dran, Sie haben
Urlaub. Meist herrscht am Strand oder am Pool ja auch eine gewisse
Fluktuation. Das heißt, gerade in der Mittagszeit werden immer wieder
Liegen frei. Hier ganz relaxed bleiben! Genießen Sie Ihren
Sonnenschein und den Tag am Pool!"

Abmoderationsvorschlag:

Ein paar hilfreiche Tipps zum Thema Reservieren von Poolliegen im
Urlaub. Sollten Sie in diesem Jahr Opfer werden, bewahren Sie Ruhe!
Ihre Versicherung ist für Sie da! Mehr Infos unter zurich.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien(at)zurich.com
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Datum: 23.07.2014 - 10:46 Uhr
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