PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1088037

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung

Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008 / ISIN AT 0000A17B43

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 14. August 2014, um
10:00 Uhr in der Wiener Stadthalle, Halle F, A-1150 Wien, Roland
Rainer Platz 1, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
ein.

Die Hauptversammlung wird öffentlich unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung im Internet übertragen.
Die Aufzeichnung der Hauptversammlung kann auch danach auf der
Homepage der Gesellschaft abgerufen werden. Die Ãœbertragung endet vor
der Generaldebatte.

Tagesordnung

1. Tagesordnungspunkt: Wahlen in den Aufsichtsrat.

2. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2014 (§ 169 AktG) gegen Bareinlage.
Dementsprechend wird § 4 der Satzung angepasst.

3. Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
in den §§ 5, 8, 9, 11, 12, 17 und 18.

4. Tagesordnungspunkt: Genehmigung von Vergleichen mit ehemaligen
Vorstandsmitgliedern.

Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt
aufgrund eines schriftlichen Verlangens der Aktionärin
Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft im Sinne von §
105 Abs 3 AktG.

Der Tagesordnungspunkt 4 wurde vom Aufsichtsrat der Telekom Austria
Aktiengesellschaft auf die Tagesordnung gesetzt.

Informationen für unsere Aktionäre

Zur Vorbereitung auf die bevorstehende außerordentliche




Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute auf unserer
Homepage unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung folgende
Unterlagen zur Verfügung:

1. eingelangte Beschlussvorschläge zum 1. bis 3. Tagesordnungspunkt;
2. eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;
3. die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung;
4. die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zum 4. Tagesordnungspunkt;
5. Vollmachts- und Widerrufsformulare.

Diese Unterlagen stehen darüber hinaus auch zu den Geschäftszeiten
(werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr) am Sitz der Gesellschaft Telekom
Austria AG, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, zur Einsicht zur Verfügung
und werden den Aktionären über Anfrage (Kontakt: Abteilung Investor
Relations, Tel +43 (0)50 664 - 47500 oder E-Mail
ao.hauptversammlung.2014(at)telekomaustria.com) gerne per Post
zugesandt.

Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können schriftlich
(Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 14. August
2014 gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache)
samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen. Bei
Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Der schriftliche Antrag muss bis zum 19. Tag vor der
Hauptversammlung (sohin dem 26. Juli 2014) bei der Telekom Austria
AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9,
eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten
vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit
dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher
oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen.
Weiters muss aus dieser Depotbestätigung ersichtlich sein, dass der
Antragsteller die Aktien im Zeitpunkt der Antragstellung seit
mindestens 3 Monaten ununterbrochen hält. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Beschlussvorschläge: Bis zum Ende des 7. Werktages vor der
außerordentlichen Hauptversammlung (sohin der 5. August 2014) können
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax
an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per
E-Mail an ao.hauptversammlung.2014(at)telekomaustria.com) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird
diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer
wenn

1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
fehlt,
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der außerordentlichen
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen
Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere
Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so
kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in
deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die
Begründungen ist erforderlich. In Bezug auf Tagesordnungspunkt 1
weisen wir darauf hin, dass für den Fall, dass eine Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG fehlt, der Kandidat nicht zur Wahl stehen kann.

Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der
außerordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde,
ist nur dann abzustimmen, wenn er in der außerordentlichen
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Ãœbermittlung
eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 samt einer Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.

Auskunftsrecht: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
außerordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, sofern sich das
Auskunftsbegehren auf einen Punkt der Tagesordnung bezieht. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden,
soweit

1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Teilnahme: An unserer außerordentlichen Hauptversammlung können
Aktionäre teilnehmen und anlässlich dieser außerordentlichen
Hauptversammlung die Aktionärsrechte ausüben, die am Ende des 10.
Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 4.
August 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), Aktionäre unserer
Gesellschaft sind. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen,
die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten
Sie, dass diese Frist am Montag, dem 11. August 2014, endet.
Aktionäre, die im Rahmen der gesetzlichen Nachfrist nach § 19 Abs 3
ÜbG das Pflichtangebot von Carso Telecom B.V. für ihre Aktien noch
vor dem Nachweisstichtag annehmen, können sich dennoch zur
Hauptversammlung anmelden und an dieser teilnehmen. Die zur Annahme
des Pflichtangebotes in der Nachfrist eingereichten Aktien erhalten
die ISIN AT 0000A17B43. Die Depotbestätigungen sind in Schriftform
(firmenmäßige Fertigung erforderlich) an die Faxnummer +43 (0)50 664
9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor
Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9, oder an
ao.hauptversammlung.2014(at)telekomaustria.com (Depotbestätigung im
PDF-Format dem E-Mail angefügt) zu senden. Die Depotbestätigungen
können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS,
Message Type MT598; wobei unbedingt entweder die ISIN AT 0000720008
oder bei Aktien, die zur Annahme des von Carso Telecom B.V.
veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach § 19 Abs 3
ÃœbG eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43 im Text anzugeben
ist.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur außerordentlichen Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat
folgende Angaben zu enthalten:

1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC);
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen,
falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person
in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN (entweder die ISIN AT
0000720008 oder bei Aktien, die zur Annahme des von Carso Telecom B.V.
veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach § 19 Abs 3 ÜbG
eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43);
5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 4. August 2014, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
bezieht.

Aktionäre können Vertreter bestellen. Die Vollmacht oder deren
Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG,
Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestraße 9), per Fax
(+43 (0)50 664 9 49040) oder per E-Mail
(ao.hauptversammlung.2014(at)telekomaustria.com) im PDF-Format gescannt
dem E-Mail angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw der Widerruf
können auch per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS,
Message Type MT598; wobei unbedingt entweder die ISIN AT 0000720008
oder bei Aktien, die zur Annahme des von Carso Telecom B.V.
veröffentlichten Pflichtangebotes in der Nachfrist nach § 19 Abs 3
ÃœbG eingereicht worden sind, die ISIN AT 0000A17B43 im Text anzugeben
ist. Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr
des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 13. August 2014)
eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw der Widerruf persönlich
am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest
Textform erforderlich. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu
erleichtern, empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage
befindlichen Formulare zu verwenden.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens
IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der
Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail,
Post, SWIFT) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0)
664 2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail
michael.knap(at)iva.or.at.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr.
Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der
vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle
zu ermöglichen, werden die Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte
bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt um 08:30 Uhr.

Die Stadthalle Wien ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B.
U-Bahnlinie U6, Station "Burggasse/Stadthalle") gut erreichbar.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung: Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 966.183.000
ist geteilt in 443.000.000 auf Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien,
wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 442.584.841.

Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.telekomaustria.com/de/ir/hauptversammlung.

Wien, 23. Juli 2014 Der Vorstand

International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008
AT 0000A17B43

Rückfragehinweis:
Matthias Stieber
Director Investor Relations
Tel.: +43 (0) 50 664 39126
mailto: matthias.stieber(at)telekomaustria.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Email: investor.relations(at)telekomaustria.com
WWW: www.telekomaustria.com/ir
Branche: Telekommunikation
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 23.07.2014 - 18:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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