(firmenpresse) - Wann Kreditnehmer ihren Darlehensvertrag widerrufen können
Köln, 24. Juli 2014: Bankkunden, die seit November 2002 Kreditverträge abgeschlossen haben, können unter Umständen von den aktuell niedrigen Zinsen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen profitieren. Hat die Bank ihre Kunden bei Vertragsabschluss nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht informiert, können Bankkunden ihren Kredit auch nach Jahren noch widerrufen.
Grundsätzlich gilt dies für alle Kreditverträge, die ab November 2002 seit der Einführung des Widerrufsrechts für Immobilienkredite abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden, gilt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen ausdrücklich nicht. Jedoch besteht auch für vor November 2002 abgeschlossene Verträge eine Ausnahme: Ist der Abschluss des Darlehensvertrages in einer Situation eines sogenannten Haustürgeschäfts erfolgt, rechtfertigt die besondere Drucksituation eine Widerrufsmöglichkeit.
„Im Normalfall beginnt die Frist für den Widerruf mit Erhalt der Belehrung. Erfolgt diese jedoch nicht ordnungsgemäß oder unvollständig, wird die Frist nicht in Gang gesetzt und der Darlehensvertrag kann auch nach Jahren noch widerrufen werden“, so William Bauer, Rechtsanwalt im Vertragsrecht der Kanzlei KBM Legal. Die Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen haben festgestellt, dass 80 Prozent der Kreditverträge fehlerhaft sind. Weit mehr als die Hälfte davon sind bereits vor Gericht anerkannt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kreditnehmer daher von den derzeit niedrigen Kreditzinsen profitieren, wenn sie seit der Einführung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen einen Kredit aufgenommen haben. Die Ersparnisse können bei mehreren tausend Euro liegen. „Kreditnehmer, die ihre Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkaufen wollen, können ebenfalls profitieren“, so Rechtsanwalt Bauer. „Denn wird der Vertrag erfolgreich widerrufen, entfällt die Vorfälligkeitsentscheidung, die Kunden bei vorzeitiger Rückzahlung an die Bank hätten zahlen müssen.“
Vor einem Widerruf müssen Kreditnehmer jedoch eine Anschlussfinanzierung organisieren oder das Geld zur Ablösung ihrer Restschuld auftreiben. Im Normalfall ist die Vorgehensweise dabei genauso wie bei jeder anderen Umschuldung auch. Jedoch ist Vorsicht geboten: Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, heißt dies nicht, dass die soeben juristisch angegangene Bank für die Umschuldung den günstigsten Zins gewährt.
Die Verhandlungen mit der Bank sowie der Konkurrenz können daher sehr langwierig sein und es bedarf notfalls einer gerichtlichen Entscheidung, bevor die Banken einlenken. „Bietet die Kreditbank an, den Zinssatz zu senken oder auf Teile der Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten, sollten Kunden diese Angebote nicht gleich akzeptieren“, rät Bauer. Da ein Widerrufsrecht nicht verjährt, bleibt jeder seit November 2002 abgeschlossene Darlehensvertrag mit fehlerhafter Belehrung angreifbar, sofern die Belehrung nicht ordnungsgemäß nachgeholt wurde. Bei Darlehensverträgen, die vor dieser Zeit abgeschlossen wurden, bedarf es einer näheren Prüfung, in welcher Situation der Abschluss erfolgte.
Aber in keinem Fall sollten Kreditnehmer Zahlungen verringern oder gar einstellen. „Andernfalls kann die Bank den Kredit kündigen oder die Zwangsversteigerung einleiten“, mahnt Rechtsanwalt Bauer zur Vorsicht. Bei einem wirksamen Widerruf stehen dem Kunden in der Regel Rückzahlungsansprüche gegenüber der Bank zu, da die Vertragsgrundlage für etwaige Bearbeitungsgebühren sowie festgeschriebene Kreditzinsen entfallen.
Für die Banken besteht ein sehr hohes Schadenspotential, wenn alle falschberatenen Kreditnehmer ihre Verträge widerrufen. „Daher ist es vor diesem Hintergrund nicht völlig auszuschließen, dass die Rechtsprechung bankenfreundlicher wird oder der Bundestag die Gesetzgebung ändert. Ein Verlass auf die Rechtslage ist daher nicht auf Dauer zu erwarten und betroffene Kreditnehmer sollten möglichst schnell handeln“, so Rechtsanwalt Bauer abschließend.
Über KBM Legal Rechtsanwälte GbR
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