(ots) - Nach langjährigen juristischen
Auseinandersetzungen um den Professorentitel haben sich das Land
Nordrhein-Westfalen und Dr. Gunther von Hagens vor dem Landgericht
Düsseldorf verglichen. Dem Erfinder der Plastination war von dem
Wissenschaftsministerium des Landes vorgeworfen worden, seinen an der
Universität Dalian, Volksrepublik China, erworbenen Titel "Visiting
Professor" in Deutschland ohne den erforderlichen Hinweis auf seine
chinesische Herkunft geführt zu haben. Von dem in der Folge auch in
der Öffentlichkeit erhobenen Strafvorwurf des Titelmissbrauchs war
Gunther von Hagens bereits im Jahre 2011 vom Oberlandesgericht
Karlsruhe letztinstanzlich freigesprochen worden. Der in der Folge
geführte Gerichtsprozess über den Ausgleich des entstandenen Schadens
endete nun mit einer vergleichsweisen Einigung, in deren Rahmen sich
das Land zu einer Abgeltungszahlung in Höhe von 210.228,00 Euro
verpflichtet hat.
In einer persönlichen Ehrenerklärung des Staatssekretärs der
Nordrhein-Westfälischen Wissenschaftsministerin Svenja Schulze,
gerichtet an Gunther von Hagens, heißt es nun zur ordnungsgemäßen
Verleihung und Führung des Professorentitels: "Diesen Sachverhalt
haben Sie nach Kenntnis des Ministeriums niemals unrichtig
dargestellt, insbesondere niemals den Anschein erweckt, den Titel
"Professor" in Deutschland und nicht in China erworben zu haben." In
seinem Schreiben spricht Staatssekretär Helmut Dockter zudem sein
Bedauern darüber aus, "dass diese Zusammenhänge in der Öffentlichkeit
vielfach völlig verzerrt dargestellt und gänzlich unberechtigte
Vorwürfe gegen Sie erhoben wurden."
Dr. Gunther von Hagens zeigt sich zufrieden: "Ich bin froh, dass
der jahrelange Rechtsstreit um meinen Professorentitel nun definitiv
beendet ist."
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Pressestelle KÖRPERWELTEN
Institut für Plastination
Im Bosseldorn 17
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E-Mail: ifp(at)plastination.com