(firmenpresse) - Jedes Jahr wieder kommt bei begeisterten Trägern von sommerlichen Flip Flops die Frage auf, ob man damit auch ein Auto steuern darf, oder nicht. Flip Flops sind bequem, leicht und klein, häufig günstig und ein luftiger Sommerschuh, der sich großer Beliebtheit erfreut. Von einfachen Modellen aus dem Supermarkt bis hin zu passgenauen Modellen nach Maßanfertigung von Herstellern wie beispielsweise http://www.gallusino.de/ reicht die große Auswahl im Handel. Die meisten Menschen besitzen mehr als ein Paar und wissen ihre Flip Flops zu schätzen. Sie sind das bevorzugte Schuhwerk in der Freizeit, im Urlaub und bei Ausflügen in Schwimmbäder oder an Badeseen. Nur beim Autofahren kommt immer wieder Unsicherheit bei den Trägern von Flip Flops auf.
Rechtliche Situation
Die rechtliche Situation schließt das Tragen von Flip Flops im Straßenverkehr nicht aus. Das gilt aber nur für private Fahrten. Berufskraftfahrer haben durchaus die Vorgabe, dass sie beim Lenken eines Fahrzeugs festes Schuhwerk tragen müssen und dazu gehören Flip Flops nicht. Bei privaten Fahrten können Kraftfahrer selbst entscheiden, welche Schuhe sie tragen möchten oder ob sie überhaupt Schuhe anziehen. Grundsätzlich sollte sich ein Fahrer jedoch mit seiner Schuhwahl wohl und sicher fühlen, um das eigene Fahrzeug führen zu können.
Versicherungen
Anders ist die Lage beim Versicherungsschutz. Einige Versicherungen schließen die Kostenübernahme bei Unfällen aus, wenn der Fahrer keine Schuhe oder ungeeignete Schuhe getragen hat. Das kann unter Umständen zu hohen Kosten im Falle eines Unfalls führen und den Fahrzeughalter damit in Schwierigkeiten bringen. Sinnvoller ist es daher, im Auto immer ein Paar feste Schuhe mitzuführen. Stoffschuhe sind günstig, können im Kofferraum gelagert werden und gelten als festes Schuhwerk. Vor dem Autofahren sind die sommerlichen Flip Flops schnell gegen Stoffschuhe eingetauscht und können nach der Fahrt wieder gewechselt werden. Auf diese Weise sind Fahrzeughalter auch bei ihrer Versicherung auf der sicheren Seite.
Hannes Gallus
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