(ots) - Angesichts der Missachtung der
Integrationsverantwortung durch Bundesregierung und Bundestag bei der
Behandlung des Brüsseler Vorhabens einer Bankenunion hat sich die
Europolis-Gruppe entschlossen, sowohl gegen die zugrundeliegenden
Rechtsverordnungen als auch gegen das Zustimmungsgesetz zur
Ãœbertragung der Bankenaufsicht auf die EZB Verfassungsbeschwerde zu
erheben.
Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen
Verträgen und stellt somit als ultra-vires-Akt einen
Grundrechtsverstoß dar. Unter den größten möglichen
ultra-vires-Fällen ist das Projekt "die Bankenunion" ein
ausbrechender Rechtsakt besonderer Qualität, der nun vom zweiten
Senat auf der Grundlage der von ihm selbst geschaffenen
Rechtsprechung eingehegt werden kann.
Sobald die Verordnung zur Schaffung eines
Bankenabwicklungsmechanismus und eines Bankenabwicklungsfonds in
Kraft getreten sind, wird die Verfassungsbeschwerde entsprechend
erweitert. Es spricht Bände für die geistesgeschichtliche Lage des
deutschen Parlamentarismus in Zeiten großer Koalition, dass ein
Projekt, welches die Vergemeinschaftung von Bankenrisiken beinhaltet,
die weit über alle bisherigen Rettungsfonds hinausgehen, von der
Bundesregierung betrieben und vom Bundestag kaum beachtet wird.
Pressekontakt:
Frau N. Reza, M.A.
Frau S. Kleinschmidt
Europolis e.V.
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