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Hausratversicherung: Auf Einschluss von Überspannungsschäden ohne
Selbstbeteiligung achten / Ausreichende Versicherungssumme für
Wohngebäude wählen / Kfz-Versicherung: Teilkasko bietet auch Schutz
bei Sturmschäden
CHECK24.de hat die wichtigsten Tipps zur Versicherung gegen
Unwetterschäden zusammengestellt. Bei Schäden an Gebäuden und
Einrichtungsgegenständen infolge von Unwettern zahlen Hausrat- und
Wohngebäudeversicherungen. Für Schäden am eigenen PKW kommt die
Teilkaskoversicherung auf. CHECK24.de zeigt, was Verbraucher beim
Neuabschluss einer Versicherung bzw. bei ihrem bestehenden
Versicherungsschutz beachten müssen.
1. Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne
Selbstbeteiligung mitversichern
Bei einem Unwetter kann Hausrat z. B. durch Sturm, Hagel oder
Blitzeinschlag beschädigt werden. Für solche Schäden kommt die
Hausratversicherung auf. Schäden durch Überschwemmung oder
Überspannungsschäden an Elektrogeräten (z. B. TV, PC, Stereoanlage)
sind dagegen nicht immer automatisch mitversichert. Auf Folgendes
sollten Verbraucher bei der Wahl ihrer Hausratversicherung achten:
- Wenn Möbel durch Überschwemmung oder Wasserrückstau beschädigt
werden, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn zusätzlich
Elementarschutz in die Versicherung eingeschlossen ist. Auf
CHECK24.de können sich Verbraucher solche Tarife anzeigen
lassen.
- Schäden an Elektrogeräten aufgrund von Überspannung sollten
ausdrücklich abgedeckt sein - am besten ohne Selbstbeteiligung.
- Außerdem ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend.
CHECK24.de empfiehlt mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, um
eine Unterversicherung zu vermeiden. Liegt die versicherte Summe
unter dem Neuwert des Hausrats, übernimmt die Versicherung die
entstandenen Kosten unter Umständen nur anteilig.1)
Eine Hausratversicherung, die Schäden an Elektrogeräten ohne
Selbstbeteiligung mitversichert, gibt es bei CHECK24.de bereits ab
ca. 41 Euro pro Jahr (ohne Elementarschutz). Hausratversicherungen
mit Elementarschutz sind ab ca. 67 Euro pro Jahr erhältlich.2)
2. Wohngebäudeversicherung: Ausreichende Versicherungssumme wählen
Deckt ein Sturm das Dach ab, schlägt ein Blitz ein oder beschädigt
Hagel das Haus, kommt für den entstandenen Schaden die
Wohngebäudeversicherung auf. Sie greift auch bei Schäden an fest mit
dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie Antennen, Markisen oder
Heizanlagen.
- Hausbesitzer sollten eine ausreichende Versicherungssumme
wählen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte sich
diese nach dem Neubauwert des Gebäudes richten. Bei einem
Totalschaden werden so die Kosten für den kompletten Neubau
ersetzt.
- Kommt es aufgrund von Starkregen zu Rückstau und der Keller des
Eigenheims läuft voll, zahlt die Versicherung für entstandene
Schäden am Gebäude nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich
mitversichert wurden.
Eine Wohngebäudeversicherung (ohne Elementarschutz) ist ab ca. 129
Euro pro Jahr erhältlich. Die entsprechende Versicherung inklusive
Elementarschäden gibt es ab ca. 184 Euro pro Jahr.2)
3. Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am
eigenen PKW
Wird der eigene PKW durch Hagel, Sturm oder Blitzeinschlag
beschädigt, kommt dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das gilt auch
bei Schäden durch Überschwemmungen.
Verbraucher sollten darauf achten, dass im Tarif Schäden durch
grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind. Im
CHECK24-Kfz-Versicherungsvergleich können Kunden Tarife mit diesem
Baustein auswählen.
1)Beispiel: Der Hausrat hat einen Neuwert von 100.000 Euro.
Versichert sind nur 50.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 10.000
Euro, zahlt die Versicherung nur 50 Prozent, also 5.000 Euro, obwohl
die Versicherungssumme 50.000 Euro beträgt.
2)Profile Hausrat- und Wohngebäudeversicherung siehe http://www.ch
eck24.de/files/p/2014/5/0/4/4270-2014-07-30_check24_tabellen_unwetter
schutz.pdf
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