(ots) - Berlin - Der NABU fordert angesichts des heute
veröffentlichten Gutachtens des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen
von Fracking auf die Umwelt, kein Fracking in Deutschland zuzulassen.
"Die bisherigen Gutachten werfen mehr Fragen auf als sie beantworten.
Auf absehbare Zeit wird es nicht möglich sein, alle Risiken des
Frackings vollständig zu bewerten. Daher fordern wir ein klares
Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland - und zwar in
unkonventionellen und konventionellen Lagerstätten", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Auch die kürzlich erzielte Einigung zwischen
Bundeswirtschaftminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks
müsse nachgebessert werden. In einem Eckpunktepapier hatten sich die
Minister zuletzt unter anderem auf ein Fracking-Moratorium bis 2022
für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen
Lagerstätten bis 3.000 Meter verständigt, mit Ausnahmen von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
"Aufgrund von Geologie, Bodenbeschaffenheit und Seismik können die
Bedingungen vor Ort so unterschiedlich sein, dass eine
Risikobewertung für einen Standort nicht eins zu eins auf andere
übertragen werden kann. Jeder einzelne Bohrstandort wird damit zu
einem neuen Experimentierfeld mit offenem Ausgang, welche Gefahren
für Mensch, Natur und Trinkwasser lauern", sagte der NABU-Präsident.
Auch eine Handvoll ausgewählter Demonstrationsvorhaben sowie
strengste Sicherheits- und Monitoringauflagen könnten nicht alle
Sicherheitsrisiken bedenkenlos ausräumen. "Das Eckpunktepapier von
Minister Gabriel und Ministerin Hendricks ist damit schon jetzt
überholt", so Tschimpke. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU
und SPD benannte wissenschaftliche Klärung bliebe damit auf
unabsehbare Zeit offen.
Der NABU fordert daher ein klares Verbot der Fracking-Technologie
in Deutschland. "Schon die konventionelle Förderung von Erdgas birgt
erhebliche Gefahren. Folgeschäden treten immer wieder zu Tage. Daher
ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass über die Erschließung
unkonventioneller Lagerstätten überhaupt nachgedacht wird",
kritisierte NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. So wurden
beispielsweise in Rotenburg an der Wümme die Grenzwerte
umwelttoxologischer Substanzen um das 15.000fache überschritten. Auch
Benzolaustritte aus Lagerstättenleitungen sind bekannt und die
Verpressung derartiger Stoffe in Trinkwasserschutzgebieten. Ebenso
steht ein Erdbeben im Landkreis Verden im Zusammenhang mit der
Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten. "Dies sind nur
einige Beispiele dafür, dass der bisherige Rechtsrahmen lückenhaft
ist. Nicht einmal bei der Erschließung konventioneller Lagerstätten
kann er die Risiken für Mensch und Natur bannen", so Mieritz. Der
NABU fordert daher erhebliche Nachbesserungen, die über eine
Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und der
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung Bergbau hinausgehen.
Die UBA-Studie ist Teil eines großen
Umweltforschungsplanvorhabens. Der erste Teil wurde bereits im August
2012 vorgestellt. Darin wurden die Auswirkungen von Fracking auf den
Wasserhaushalt untersucht und die Risiken für Grund- und Trinkwasser
klar benannt. Die erste Studie riet davon ab, Fracking im
großtechnischen Maßstab in Deutschland einzusetzen. Im zweiten Teil
wurden nun Fragestellungen zum Grundwasser, zur Einführung eines
Chemikalienkatasters und der Entsorgung von Produktionsrückständen
untersucht.
Weitere Informationen:
http://www.NABU.de/themen/energie/fossilebrennstoffe/erdgas/16970.
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Pressekontakt:
Tina Mieritz, NABU-Energieexpertin, Tina.Mieritz(at)NABU.de, mobil
0173-3522872