(ots) - Nach schweren Gewittern in den vergangenen Tagen,
die Todesopfer und erhebliche Sachschäden zu Folge hatten, gibt der
Deutsche Wetterdienst noch keine Entwarnung: Besonders im Osten und
Süden Deutschlands soll es auch heute zu Starkregenfällen,
Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen. Die Gefahr von
lokalen Ãœberflutungen steigt an. Was Versicherte nach einem
Unwetterschaden tun sollten und wie welcher Schaden versichert ist,
hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
zusammengefasst.
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, durch umherfliegende Gegenstände
oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene
Fensterscheiben - wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm
ab Windstärke 8 in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt der
Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf.
Kommt es zu Ãœberschwemmungen durch Starkregen, brauchen
Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar
abgesichert. Hat beispielsweise ein Ãœberspannungsschaden nach einem
Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der
Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch
Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech
verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für
gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch
ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand
von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer
melden.
Was ist nach einem Schaden zu tun?
Wichtig: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering
wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch
abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu
verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste,
Dachziegel oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne
sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst
anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem
Versicherer gemeldet werden.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5114
s.schweda(at)gdv.de