(ots) - Zahlreiche italienische Innenstädte sind
inzwischen für Nichtanlieger gesperrt. Die Fahrverbotszonen
(italienisch: Zona a traffico limitato, abgekürzt ZTL) sollen die
historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die
Luft- und Umweltverschmutzung verringern. Verstöße gegen das
Einfahrtverbot werden laut ADAC empfindlich geahndet: Mindestens 80
Euro beträgt das Bußgeld. Dieser Betrag verdoppelt sich, sofern nicht
innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird.
Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von
Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das
Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so
problemlos die oftmals videoüberwachte ZTL passieren. Auch behinderte
Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine
Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis bei der entsprechenden
italienischen Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung sollte man
sich von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige
Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Übrigens: Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem
Parkplatz kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals
hintereinander in eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst
wird - dann wird der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig. Auch
wenn der Verstoß mit einem Mietwagen geschieht, entgeht man der
Geldbuße nicht: Die Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und
berechnen darüber hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.
Darum gilt generell: Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und
im Zweifelsfall für die Fahrt ins Stadtzentrum auf öffentliche
Verkehrsmittel umsteigen.
Pressekontakt:
Katja Legner
Tel.: (089) 7676-6417
katja.legner(at)adac.de
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