(ots) - Eltern, die ihre Kinder im Taxi mitnehmen, müssen
dafür Sorge tragen, dass sie auch in diesem Fahrzeug richtig
gesichert hin. Bei einem Unfall mit Verletzung des Kindes kommt eine
Mithaftung des Taxifahrers und der Eltern in Betracht. Darauf weist
der ADAC hin.
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für
Kinder, die in Taxen mitgenommen werden. Taxen sind deshalb entweder
mit integrierten Kindersitzen ausgestattet, die aus der hinteren
Sitzbank herausgeklappt werden können, oder führen
Rückhalteeinrichtungen für zwei Kinder mit. Dabei es gibt eine
Sonderregelung: Der Taxifahrer muss nur Sitze für Kinder ab 9 Kilo
Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitstellen. Wer mit Baby ein
Taxi bestellt und keine geeignete Babyschale dabei hat, sollte dies
der Taxivermittlung bei der Anforderung mitteilen. In der Regel
gelingt es dann, dass die benötigte Schale kurzfristig gestellt wird.
Werden die besonderen Kindersicherungspflichten nicht beachtet und
ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, nur mit
angelegtem Erwachsenengurt transportiert, zahlt der Fahrer ein
Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro. Ein Bußgeld von 60 Euro sowie
ein Flensburgpunkt werden fällig, wenn das Kind völlig ungesichert
ist.
Zu diesem Text bietet der ADAC auf seiner Internetseite für
Journalisten unter www.presse.adac.de ein Foto an.
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