PresseKat - Schwimmlernhilfen für Kleinkinder: Auf Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Handel bietet breite P

Schwimmlernhilfen für Kleinkinder: Auf Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Handel bietet breite Palette an Produkten / Beim Kauf auf Prüfzeichen achten / Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen

ID: 1091487

(ots) - Laut einer Emnid-Studie kann rund ein Drittel der
Kinder und Jugendlichen in Deutschland gar nicht oder nur schlecht
schwimmen. Dabei lassen sich die richtigen Bewegungen im frühen
Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kleinen vor dem Untergehen
zu schützen, bietet der Handel eine breite Palette an
Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen
Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten,
Gürtel und vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt
ihren Zweck.

Gekennzeichnete Produkte

"Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern
unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten", sagt Christiane
Reckter von TÃœV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die
Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden
müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich
lediglich um ein Wasserspielzeug, das keinen Schutz vor dem Ertrinken
bietet. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen
wie zum Beispiel Gummibötchen oder -autos. Diese können für ungeübte
Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen. Das GS-Zeichen von TÃœV
Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer
sicheren Schwimmlernhilfe geht. Das Prüfzeichen für geprüfte
Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die
gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. "Außerdem besitzen
geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie
versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen", fügt Christiane
Reckter hinzu. "Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind
trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten". Die Ventile verhindern,
dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil
geöffnet sein.

Aufsichtspflicht der Eltern

Auch, wenn es sich bei den von TÃœV Rheinland getesteten




Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben
entsprechen, sollten Eltern ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt
planschen lassen. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und
sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich
verzichten.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Zauberwürfel-Fans aufgepasst: Rubik´s präsentiert die Neuheit Türkische Wirtschaft unter Druck / Coface sieht Probleme: Inflation, Lira-Schwäche, politische Risiken
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.08.2014 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1091487
Anzahl Zeichen: 2678

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwimmlernhilfen für Kleinkinder: Auf Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Handel bietet breite Palette an Produkten / Beim Kauf auf Prüfzeichen achten / Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÃœV Rheinland AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÃœV Rheinland AG