(ots) - Beim Handelsgericht Wien wurde eine umfangreiche
Zivilklage gegen die irische Tochter des börsennotierten
US-Unternehmens eingebracht. Kläger ist der Wiener Jurist und
Datenschützer Max Schrems, weitere Betroffene können sich
anschließen.
"Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich
Datenschutz endlich rechtskonform agiert.", so Schrems. Neben
datenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen wird auch
Schadenersatz geltend gemacht.
Um der Klage den nötigen öffentlichen Druck zu geben, sind alle
anderen Facebook-Nutzer aufgerufen, sich der Sache im Rahmen einer
"Sammelklage österreichischer Prägung" anzuschließen. Schrems: "Mit
jedem zusätzlichen Teilnehmer steigt auch der Druck auf Facebook".
Dies soll in den nächsten Monaten durch entsprechende "Abtretungen"
von Forderungen anderer Facebook-Nutzer aus der ganzen Welt an den
Hauptkläger erfolgen. Im Unterschied zu US-Sammelklagen müssen sich
Teilnehmer daher aktiv melden. Diese Abtretung kann jedoch innerhalb
weniger Minuten über eine eigens programmierte und mit Facebook
verbundene "Abtretungs-App" für Computer und Smartphone unter
www.fbclaim.com erfolgen. Teilnehmen können alle volljährigen
privaten Facebook-Nutzer außerhalb Kanadas und der USA .
Die Klage beruht im Kern auf folgenden unrechtmäßigen Handlungen
von Facebook Irland:
- Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
- Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
- Teilnahme am NSA-Ãœberwachungsprogramm "PRISM"
- Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über "Like
Buttons")
- Ãœberwachung und Analyse der Nutzer mit "Big Data" Anwendungen
- Unrechtmäßige Einführung von "Graph Search"
- Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen
Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die
Schadenersatzansprüche gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook
nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. Schrems: "Bei Facebook
Irland haben wir die sehr interessante Situation, dass neben
europäischem Datenschutzrecht auch US-Schadenersatzrecht anzuwenden
ist. Für die Durchsetzung der Rechte der Nutzer ist das natürlich
hilfreich." Die Schadenersatzforderung wurde dabei bewusst gering mit
symbolischen Euro 500 pro Nutzer angesetzt. "Wir klagen nur eine
kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht,
aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen,
die Facebook spürt.", erklärt Schrems, der diese Klage selbst
unentgeltlich organisiert und betreibt.
Für die Unterstützer der Sammelklage besteht keinerlei
Kostenrisiko, da nur Schrems als Kläger auftritt. Die Klage wird zur
Gänze durch die ROLAND ProzessFinanz AG finanziert. Im Erfolgsfall
erhält ROLAND als Prozessfinanzierer 20%. "Wir sind es in unserer
Tradition als Prozessfinanzierungsgesellschaft gewohnt, im Kampf
David gegen Goliath für Waffengleichheit zu sorgen. Bei dieser
Konstellation ist das besonders vonnöten", so Arndt Eversberg,
Vorstand der ROLAND ProzessFinanz AG. Alle erlangten Ansprüche
werden, abzüglich Kosten und Prozessfinanziereranteil, an die
Teilnehmer ausgeschüttet. Die Sammelklage ist damit nicht auf Profit
angelegt.
Was das noch parallel laufende Verfahren vor der
Datenschutzbehörde in Irland angeht, meint Schrems: "Anfangs hatten
wir große Fortschritte in Irland. So musste Facebook wegen unserer
Beschwerden Daten löschen und die Gesichtserkennung weltweit
ausschalten. Mit der Zeit wurde jedoch klar, dass die irische Behörde
kein Interesse hatte, substanzielle Änderungen durchzusetzen. Das
Verfahren läuft bald drei Jahre und uns wird noch immer eine
Entscheidung 'in Kürze' versprochen." Schrems: "Viele Stimmen in
Irland sagen, das liegt am politischen Druck, die in Irland sehr
wichtige IT-Industrie nicht zu vertreiben - dieses Problem sollten
wir in Österreich nicht haben. Wir verlagern den Schwerpunkt der
Aktivitäten daher nun hierher."
Schrems' Rechtsanwalt Wolfram Proksch (PFR Rechtsanwälte) dazu:
"Wir haben die Sache eingehend geprüft und sorgfältig vorbereitet.
Die Klage richtet sich vorerst nur gegen die offensichtlichen
Rechtsverletzungen von Facebook, die praktisch aber alle Nutzer
betreffen. Jeder Facebook-Konsument außerhalb der USA und Kanada hat
einen Vertrag mit Facebook Irland. Innerhalb der EU bestimmt sich bei
Verbraucherverträgen das zuständige Gericht durch den Wohnsitz des
Klägers: Weil Max Schrems als Verbraucher klagt, seinen Wohnsitz in
Wien hat, und Facebook Irland ein europäisches Unternehmen ist, ist
eine Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien gegeben."
"Wir beschweren uns in Europa gerne lautstark über
Datenschutzprobleme, nun wird es aber auch mal Zeit unsere Rechte
durchzusetzen. Im Rahmen dieser Sammelklage kann auch der Einzelne
einen Beitrag dazu leisten", so Schrems abschließend.
Weiterführende Infos, Fotos und alle Dokumente zur Klage sind ab
sofort unter http://www.europe-v-facebook.org/DE/Presse/presse.html
abrufbar.
Rückfragehinweis:
Max Schrems
europe-v-facebook.org
media(at)europe-v-facebook.org
Tel: +43 660 1016327
(für ROLAND ProzessFinanz AG):
Mag. Martin Jenewein MBA
Schneider Minar Jenewein Consulting GmbH
jenewein(at)smj.co.at
Tel: +43 664 2377654
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13562/aom
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