(ots) -
Montag, 4. August 2014, 9.05 Uhr
Volle Kanne - Service täglich
mit Andrea Ballschuh
Gast im Studio: Jochen Schropp, Moderator
Top-Thema: Unwetter-Ausnahmezustand
Einfach lecker: Paprikaschote mit Spinat-Ei-Füllung
PRAXIS täglich: Schweiß lass nach
Top 5: Urlaubs-Spartipps
Genuss: Sommerweine - Tipps von Steffen Schindler
Montag, 4. August 2014, 12.10 Uhr
drehscheibe
mit Babette Einstmann
Asyl in Hamburg: Muslim lebt in jüdischer Gemeinde
Insektenplage: Laubholzkäfer in Bayern
Heavy-Metal-Party: Flaschensammler in Wacken
Montag, 4. August 2014, 17.10 Uhr
hallo deutschland
mit Sandra Maria Gronewald
Wenn das Hotelzimmer Mängel hat:
Reise-Experte Seiche hilft Urlaubern in Not auf Mallorca
Montag, 4. August 2014, 17.45 Uhr
Leute heute
mit Pierre Geisensetter
Fürst Albert: Rotkreuzball in Monaco
Prinz William: Mit Catherine und Bruder Harry in Belgien
Nico Rosberg: Hochzeit am Wochenende
Dänische Royals: Rundreise durch Grönland
Montag, 4. August 2014, 19.25 Uhr
WISO
mit Martin Leutke
Schlüsseldienste - Wie sie abzocken / Bewertungsreserven - Jetzt die
Lebensversicherung kündigen? / Verbrauchsangaben - Wie die
Autohersteller tricksen / WISO-Tipp: Patientenrechte - Was dürfen Sie
von Ihrem Arzt verlangen?
WISO-Tipp: Patientenrechte
Was dürfen Sie von Ihrem Arzt verlangen?
Diarrhö statt Durchfall oder Rhinitis statt Erkältung - nicht immer
verstehen Patienten die Fachsprache ihrer Ärzte. Und nicht immer geht
es dabei nur um leichtere Erkrankungen. Manchmal folgt aus der
Diagnose auch eine Operation oder ein längerer Krankenhausaufenthalt.
Patienten haben ihrem Arzt gegenüber daher das Recht auf eine
verständliche Beratung in einem persönlichen Gespräch. Für weitere
Behandlungsempfehlungen und zur Absicherung der ersten Diagnose
dürfen Patienten auch eine Zweitmeinung einholen. Dennoch kommt es
bei Therapie oder Operation anschließend manchmal zu
Behandlungsfehlern, mehrere tausend im Jahr. Auch dann sind die
Rechte von Patienten klar geregelt: Das Patientenrechtegesetz (PRG)
stärkt seit 2013 die Position der Arztbesucher. Es legt klar fest,
wer einen Behandlungsfehler zu beweisen hat - Arzt oder Patient. Und
es schreibt vor, dass Ärzte ihre Therapie klar dokumentieren müssen
und Patienten das Recht auf Einsicht in ihre Akten haben.
Wer hilft, wenn sich Ärzte nicht an ihre Pflichten halten? Welche
Rechte und Pflichten haben Patienten genau? Und wie lassen sich die
eigenen Wünsche im Umgang mit Ärzten am einfachsten und
konfliktfreiesten umsetzen? Das zeigt der WISO-Tipp.
Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121