(ots) - Rasern drohen laut ADAC in der Schweiz drastische
Strafen. Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind im Rahmen des so
genannten Via Sicura-Programms verschärfte Strafen in Kraft getreten.
Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen.
In Folge dessen wurde auch der "Rasertatbestand" eingeführt. Dafür
ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz
vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier
Jahren vorgesehen. Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen
Kantone zuständig. Als "Raser" gilt man in der Schweiz, wenn man die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung
- in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h
- innerorts um mindestens 50 km/h
- außerorts um mindestens 60 km/h
- auf Autobahnen um mindestens 80 km/h
überschreitet. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann
eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden. Hierfür
ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.
Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es
nicht. Allerdings: Im Falle einer Verurteilung wird die beschuldigte
Person - sofern sie die Haft nicht antritt - in der Schweiz zur
Verhaftung ausgeschrieben, was gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder
beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann.
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