PresseKat - FlexLife Capital AG - Bestandskraft der Untersagung durch die BaFin

FlexLife Capital AG - Bestandskraft der Untersagung durch die BaFin

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(firmenpresse) - München, 07.08.2014 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, dürfte die seit Monaten bestehende Unsicherheit bei den Kunden der FlexLife Capital AG nunmehr ein Ende finden. Denn die BaFin hat mit Presseveröffentlichung am 11.07.2014 mitgeteilt, dass die Untersagung der von der FlexLife Capital AG betriebenen Geschäftstätigkeit nunmehr bestandskräftig ist.

Hintergrund dieser Entscheidung der BaFin war ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG, da die BaFin vermutete, dass die FlexLife Capital AG ein erlaubnispflichtiges Geschäft betreibt, ohne eine Erlaubnis hierfür zu besitzen. Das Geschäftsmodell der FlexLife Capital AG sieht vor, Lebensversicherung aufzukaufen und den Kaufpreis in Raten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren auszuzahlen. Nach Ansicht der BaFin handelt es sich hierbei um ein Einlagengeschäft, für das eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Da die FlexLife Capital AG ihren Geschäftsbetrieb anscheinend aufgenommen hat ohne über eine solche Erlaubnis zu verfügen, hat die BaFin nach eigenen Angaben mit Bescheid vom 11.06.2013 die Geschäftstätigkeit hinsichtlich des Einlagengeschäfts untersagt.

Nach Auskunft der BaFin war dieser ursprüngliche Bescheid vom Juni 2013 jedoch nicht bestandskräftig. Auch wurde anscheinend die sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung ausgesetzt. „Die FlexLife Capital AG hätte demnach durchaus zunächst weiterhin die monatlichen Raten an die Verkäufer auszahlen dürfen und aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit den Verkäufern auch auszahlen müssen“, so die Ansicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Dennoch stoppte die FlexLife Capital AG ab Juli 2013 sämtliche Auszahlungen an die Verkäufer und begründete dies stets mit dem durch die BaFin eingeleiteten Verfahren, wie geschädigte Verkäufer melden.

Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte ist durch die bestandskräftige Untersagung des Einlagengeschäfts zumindest aus aufsichtsrechtlicher Sicht Rechtssicherheit eingetreten. Ob dies jedoch dazu führen wird, dass die FlexLife Capital AG nun auch die ausstehenden Gelder an die Verkäufer zahlen wird, bleibt äußerst fraglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt berichten Verkäufer von Lebensversicherungen nach wie vor, dass die FlexLife Capital AG auf keinerlei Kontakt reagiert und weiterhin keine Zahlungen leistet.





CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, sich zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche aus den Kaufverträgen an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Darüber hinaus besteht parallel die Möglichkeit, die gegebenenfalls bestehenden Ansprüche gegen Berater, die diese Kaufverträge vermittelt haben, zu prüfen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Aylin Pratsch
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: 089-552 999 50
Fax.: 089-552 999 90
Mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



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Datum: 07.08.2014 - 11:19 Uhr
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