PresseKat - 221 laufende Verfahren: Die VLH streitet für ihre Mitglieder (FOTO)

221 laufende Verfahren: Die VLH streitet für ihre Mitglieder (FOTO)

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(ots) -
In den letzten Jahren hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) viele gerichtliche Streitfälle für seine
Mitglieder geführt. Top-Streitthemen waren Kindergeld, Werbungskosten
und doppelte Haushaltsführung. Die Anzahl der Gerichtsverfahren ist
trotz steigender Mitgliederzahlen leicht rückläufig. Ein Überblick
mit den wichtigsten Zahlen.

221 Fälle der VLH werden aktuell vor deutschen Finanzgerichten
verhandelt. Zwar haben im ersten Halbjahr 2014 "nur" 22 neue
Verfahren begonnen. Aber durch die teilweise lange Laufzeit von
mitunter mehreren Jahren summieren sich die laufenden Fälle auf 221.

Wie kommt ein Gerichtsverfahren zustande? Vor Gericht geht es,
wenn sich die VLH und ein Finanzamt nicht einig werden. Eine der rund
3.000 VLH-Beratungsstellen reicht die Steuererklärung für ein
Mitglied bei dessen zuständigem Finanzamt ein. Darin macht die
Beratungsstelle Kosten geltend, die das Finanzamt nicht anerkennt.
Die Nichtanerkennung der Kosten wird im Steuerbescheid vermerkt. Die
Beratungsstelle prüft den Steuerbescheid des VLH-Mitglieds - und legt
bei der Nichtanerkennung von Kosten Einspruch dagegen ein.

Einigung oft auch ohne Richter

Es gibt unterschiedliche Gründe für einen Einspruch gegen einen
Steuerbescheid. Das zuständige Finanzamt muss den Fall daraufhin noch
einmal prüfen. In den weitaus meisten Fällen wird dem Einspruch der
VLH stattgegeben - die Kosten werden anerkannt und das Mitglied
bekommt die erwarteten Steuervorteile.

In manchen Fällen bleibt das Finanzamt auch nach Prüfung der
VLH-Argumente unnachgiebig. Dann hat die VLH bzw. das Mitglied die
Wahl: Der Gang vor das Gericht oder der Verzicht auf die
Mehrerstattung.

Durch die Instanzen mit der VLH

In erster Instanz landet ein Steuer-Rechtsstreit vor dem




jeweiligen Finanzgericht eines Bundeslandes. Das Urteil der
Finanzrichter gilt ausschließlich für den verhandelten Fall. Anders
ist das in Streitfällen, die grundsätzliche Auswirkungen auf viele
Steuerzahler haben. Dann entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH). Auch
wenn die VLH gegen das Urteil eines Finanzgerichts beispielsweise in
Revision geht, ist als nächste und höchste deutsche Instanz der BFH
zuständig.

Aber Revisionen und Grundsatzentscheidungen sind Ausnahmen.
Insgesamt hat die VLH seit einschließlich 2008 lediglich zehn Fälle
vor das höchste Finanzgericht der Bundesrepublik gebracht. Im
Vergleich dazu sind die Fälle vor den "normalen" Finanzgerichten in
der deutlichen Überzahl mit durchschnittlich mehr als 100 Fällen pro
Jahr.

VLH-Vorstand: "Wir streiten für die Steuervorteile der Mitglieder"

Die allgemeinen Zahlen zu Gerichtsverfahren der VLH sieht
Vereinsvorstand Jörg Strötzel positiv. "Wir gehen gezielt vor Gericht
und streiten dort für die Steuervorteile, die unseren Mitgliedern
zustehen." Die jeweilige Beratungsstelle wäge gemeinsam mit dem
Expertenteam der VLH-Zentrale in Neustadt an der Weinstraße gründlich
ab, was das Beste für das jeweilige Mitglied sei.

Hauptsächlich komme es zum Streit vor Gericht, weil die
Finanzverwaltung für eine zu fiskalische Rechtsanwendung stehe, so
Strötzel. Die Gerichte beurteilten die Steuerfälle neutral und
entschieden daher in den meisten der verhandelten Fälle im Sinne der
VLH. "Deswegen lohnt sich ein Gerichtsverfahren für unser Mitglied",
so Strötzel.

Auch wenn im Vergleich zu den mehr als 800.000 VLH-Mitgliedern die
Zahl der laufenden Gerichtsverfahren klein sei, gehe von ihnen
dennoch ein wichtiges Signal aus. "Für jedes einzelne Mitglied
aktivieren wir unser Durchhaltevermögen und unsere Erfahrung, die wir
uns als deutschlandweites Netzwerks aus Steuerexperten in über 40
Jahren erarbeitet haben", so Strötzel. "Und wenn es sinnvoll ist,
schrecken wir auch nicht vor einem Gerichtsverfahren zurück."

Wichtige Fakten im Ãœberblick

- Seit 2001 sind es insgesamt mehr als 1.000 Verfahren, die von
der VLH bestritten wurden. Spitzenreiter war das Jahr 2007, in
dem 172 neue Fälle vor Gericht kamen.
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die im Jahr 2008
eingereichten Klagen lag bei 76 Wochen, also fast 18 Monate.
- Seit 2008 hat die VLH insgesamt 411 Fälle vor Gericht begleitet.
Dabei unterlag die VLH 68 Mal und war in 155 Fällen erfolgreich.
In 179 Fällen gab es eine sogenannte Rücknahme der Klageanträge
aus den unterschiedlichsten Gründen. In nur 9 Fällen kam es zu
einer Einigung vor Gericht zwischen VLH und dem jeweiligen
Finanzamt.

Top 7: Ãœber diese Themen wird gestritten
Das sind die häufigsten Themen laufender Gerichtsverfahren:

1. Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung
2. Kinder (Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausbildungsbedarf,
Kinderbetreuungskosten)
3. Regelmäßige Arbeitsstätte bei Auswärtstätigkeit und
Leiharbeitnehmern
4. Doppelte Haushaltsführung
5. Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
6. Ansatz tatsächlich erzielbarer Mietzins bzw. Mietspiegel
7. Änderungsvorschriften (bei Schreib- oder Rechenfehlern oder
neuen Tatsachen)

Ãœber die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 800.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Fast 1.500
VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 voll- oder teilzertifiziert
bzw. verfügen über einen Fachkundenachweis.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Knapp 1.120 Euro
steuerliche Rückerstattung erhalten VLH-Mitglieder im Durchschnitt.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse(at)vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html


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Datum: 11.08.2014 - 11:00 Uhr
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