PresseKat - Dank dem Widerrufs-Joker von historisch niedrigen Zinsen profitieren

Dank dem Widerrufs-Joker von historisch niedrigen Zinsen profitieren

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Widerrufsjoker ziehen und enorme Zinsvorteile sichern.

(firmenpresse) - Der sog. „Widerrufs-Joker“ ist momentan bei Verschuldeten ein heißes Thema, denn dieser rechtliche Trick erlaubt es, von den mittlerweile historisch niedrigen Zinsen zu profitieren – selbst wenn man vor ein paar Jahren ein Darlehen zum damals sehr ungünstigen Zinssatz abgeschlossen hat. Wie das funktioniert? Den alten Vertrag ohne zusätzliche Kosten kündigen und einen neuen mit sehr viel besseren Zinsen aushandeln.

Nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen in etlichen entsprechenden Verträgen erweisen sich als Schlupfloch – bzw. als Widerrufs Joker –, dank dem Darlehensnehmern bei der Vertragsaufhebung das Bezahlen einer sonst gängigen, hohen Vorfälligkeitsentschädigung oft erspart bleibt. Eine alternative Finanzierung zu viel günstigeren Konditionen ist allerdings möglich. Das heißt über 3 Prozent Zinsersparnis.

Der durchschnittliche Effektivzinssatz von Baufinanzierungen liegt momentan bei nur noch etwa 2 Prozent (mit einem Festzins für 10 Jahre). Das bedeutet, verglichen mit den über 5 Prozent vor 6 Jahren, eine Zinsdifferenz, die schnell fünfstellige Mehrkosten verursacht, wenn man sich im sechsstelligen Eurobereich bewegt.

„Zinsen für Kredite sind im langfristigen Vergleich gegenwärtig unschlagbar günstig“, bloggt der Münchner Rechtsanwalt und Widerrufsjoker Experte Dr. Martin Engel. Derzeit erreichen den Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte und seinen Kollegen Dr. Dominik Herzog so viele Fragen zu den Themen Widerrufsjoker und Vorfälligkeitsentschädigung, dass sie extra FAQs darüber online gestellt haben. Unter anderem finden Interessierte dort neben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen ebenfalls eine beispielhafte Rechnung. Sie können sogar sofort eine kostenlose Kurzanfrage zum Darlehenswiderruf ausfüllen. Innerhalb weniger Stunden erfolgt eine erste Einschätzung zum Widerruf von Darlehensverträgen und/oder zur Rückzahlung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen





Ein wichtiger Schachzug für unzufriedene Darlehensnehmer und Hausbesitzer – die ein neues Finanzierungsmodell aushandeln möchten bzw. einen Widerruf geltend machen wollen und/oder einen Vergleich anstreben – ist es, beim Ziehen des Widerrufs Joker einen Anwalt zu konsultieren. Theoretisch kann in solchen Fällen auch die Verbraucherzentrale eine Hilfe sein. Doch dort gibt es aktuell Wartezeiten von 14 Wochen. Spätestens bei der Korrespondenz mit der Bank empfiehlt sich allerdings das Konsultieren eines Anwalts, um das Geldinstitut von der Ernsthaftigkeit des Vorgehens zu überzeugen. Nur mit rechtlicher Vertretung gelingt erfahrungsgemäß solch eine Überzeugungsarbeit.

Der Widerruf Joker – wie genau funktioniert er? Die Banken bestehen doch schließlich darauf, Kredite bis zum Ende der Festzinsvereinbarung weiterlaufen zu lassen? Alternativ dazu ist die vorzeitige Kündigung eines Darlehens doch nur durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich – oder? Die Lösung: Kredite, die nach dem 2.11.2002 abgeschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrung nicht oder nur fehlerhaft erfolgt sind, können dank des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ jederzeit gekündigt werden, auch noch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet eine falsche Widerrufsbelehrung: die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen. Und genau das macht sich der Widerrufs Joker zum Vorteil.

Die Verbraucherzentrale Hamburg kam im Juni beim Überprüfen von ungefähr 2.000 Widerrufsbelehrungen zu der Erkenntnis, dass ungefähr 80% der Belehrungen fehlerhaft sind. „Aus unserer Erfahrung mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen können wir diesen Befund voll bestätigen“, so Dr. Dominik Herzog. Sehr gut stehen daher die Chancen auf eine merklich günstigere Finanzierung. Der Widerrufs-Joker hat sich bereits als Ass im Ärmel vieler Kreditnehmer erwiesen.


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Datum: 12.08.2014 - 12:12 Uhr
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.08.2014

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