(ots) - Am 14.08. erhalten wieder tausende Abiturienten
Hochschulstart-Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze
Medizin und Zahnmedizin.
Medizin-Studienplatzbewerber müssen mit bis zu 7 Jahren Wartezeit
rechnen. NC und Wartezeit steigen weiter an.
"Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen",
sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 10.000 solcher
Verfahren deutschlandweit betreut hat: "Dabei spielt zumeist die
Abiturnote keine Rolle, und man ist auch nicht auf die Unis der
Hochschulstart-Bewerbung beschränkt."
Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid
geklagt, sondern nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie
Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann exklusiv an die
erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Für abgelehnte
Studienplatzbewerber hat Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg daher einen
wichtigen Rat: "Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch auf die
Ablehnungsbescheide im Auswahl- und Nachrückverfahren. Und dabei
verpassen sie wertvolle Klage-Chancen."
Die nächste Studienplatzklage-Frist läuft nämlich am 01.09.2014
ab. Diese Frist gilt auch für den Quereinstieg für ein höheres
Semester Medizin.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 10.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin. Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern
bundesweit aus allen Teilen Deutschlands und dem Ausland.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastraße 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 08751
eMail: info(at)uni-recht.de
Internet www.uni-recht.de