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Jugendarbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung für junge Mitarbeiter individuell gestalten / TÜV Rheinland: Spezielle Bestimmungen für unter 18-Jährige / Sicherheitsunterweisungen altersgerecht gestalten

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(ots) - Ob im Krankenhaus, in der Werkstatt oder im Büro: Für
viele junge Menschen beginnt in diesen Tagen die Berufsausbildung,
sofern sie noch nicht schon angefangen hat. Der neue Lebensabschnitt
stellt nicht nur den Auszubildenden vor große Herausforderungen,
sondern auch seinen Arbeitgeber. Ein Unternehmen trägt Verantwortung
für die Gesundheit am Arbeitsplatz - ganz besonders für unter
18-Jährige, weil diese physisch und psychisch noch in der Entwicklung
sind.

Gefährdungen für junge Mitarbeiter individuell beurteilen

Eine wichtige Säule im Arbeitsschutz ist die
Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Vor allem bei
Jugendlichen empfiehlt sich ein individuelles, personenbezogenes
Vorgehen. "Während beispielsweise der eine Azubi schon ausgewachsen
ist und schwere Gegenstände heben kann, ohne seine Gesundheit zu
gefährden, ist der gleichaltrige Kollege vielleicht noch nicht so
kräftig", sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland. Eine Sicherheitsunterweisung muss vor Beginn der
Beschäftigung und anschließend bei unter 18-Jährigen mindestens
halbjährlich erfolgen. Auch hier bietet sich ein jugendgerechtes
Vorgehen an. "Jugendliche denken und handeln anders als ihre älteren
Kollegen", erklärt Werner Lüth. Ein gemeinsames und aktives
Erarbeiten und Einüben der Schutzmaßnahmen funktioniert oft besser
als ein bloßer Vortrag des Chefs. Dann wird eher deutlich, warum
vermeintlich 'uncoole' Schutzausrüstung wie Schutzbrille und -helm
notwendig ist.

Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Arbeitszeiten

Hinsichtlich der Arbeitszeit macht das Jugendarbeitsschutzgesetz
verbindliche Vorgaben - unter anderem eine Wochenarbeitszeit von
maximal 40 Stunden sowie freier Samstag, Sonn- und Feiertag.
Allerdings variieren die Regeln für verschiedene Branchen und




Einrichtungen, etwa in der Gastronomie und in Pflegeberufen.



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Datum: 15.08.2014 - 10:00 Uhr
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