(ots) - Neue Software ALLEGRO zur Berechnung von
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Neues Programm sorgt für mehr Transparenz Die Bundesagentur für
Arbeit stellt in ihren Jobcentern ab dem 18. August 2014 stufenweise
auf eine neue Software um. Mit ALLEGRO werden künftig Geldleistungen
berechnet und Bescheide erstellt. ALLEGRO steht für
"AlgII-Leistungsverfahren Grundsicherung Online" und löst das
bisherige Programm A2LL ab. Alle Jobcenter, die von Kommunen und der
Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben werden, nutzen künftig
die neue Software.
Mit ALLEGRO kommt ein neues Programm zu Einsatz, das alle modernen
Standards erfüllt und auch den Kundinnen und Kunden des Jobcenters
Vorteile bringt: Sie erhalten in Zukunft verständlichere Bescheide,
die die Berechnung des Jobcenters besser nachvollziehbar machen. Mit
der Einführung von ALLEGRO werden außerdem einmalig neue Nummern für
die sogenannte Bedarfsgemeinschaft vergeben. Die bekannten
Antragsformulare bleiben unverändert.
Leistungen des Jobcenters werden lückenlos weiter bearbeitet und
ausgezahlt
Damit die Einführung der neuen Software problemlos gelingt, werden
die Beschäftigten der Jobcenter intensiv geschult und auf die Arbeit
mit dem neuen Verfahren vorbereitet. Die Kundendaten werden nach und
nach auf die neue Software umgestellt. Während der Umstellungsphase
kann das aktuelle Verfahren A2LL weitergenutzt werden, so dass es
keine Verzögerung bei der Auszahlung von Geldleistungen geben wird.
Hintergrund
Die Entwicklung der Software begann bereits 2008. Auch
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus Jobcentern waren an der
Entwicklung beteiligt und konnten ALLEGRO praxistauglich machen. Ab
April dieses Jahres wurde in 6 Jobcentern ALLEGRO im Praxiseinsatz
getestet und die Leistungssachbearbeitung auf das neue IT-System
umgestellt. Von August 2014 bis Juni 2015 sollen sukzessive alle
Jobcenter ihre Kundendaten auf das neue System umstellen.
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