(ots) -
- Bevor ein Arzneimittel in der Apotheke an den Patienten
abgegeben werden kann, durchläuft es komplexe Produktions-,
Kontroll- und Prüfprozesse.
- Wiederholte Kontrollen und Prüfungen des Arzneimittels vor,
während und nach der Herstellung sorgen für ein Höchstmaß an
Qualität und Sicherheit.
- Aufwendige Prozesse brauchen Zeit: Bei Arzneimitteln rechnet man
mit rund 6 Monaten zwischen der Auslösung der Bestellung beim
Hersteller bis zur Abgabe des fertigen Arzneimittels in der
Apotheke.
Generika decken 75 % des Arzneimittelbedarfs der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Hinter jeder einzelnen Generikapackung
steckt dabei eine Vielzahl an Kontrollen, Prüfungen und
Dokumentationen, wie anliegende Infografik zeigt.
So muss vor der eigentlichen Produktion eines Arzneimittels der
Produktionsbetrieb und seine Produktionsprozesse von den Behörden
abgenommen werden. Die "Good Manufacturing Practice" (GMP) stellt
hierbei hohe Anforderungen an den Produktionsbetrieb. Ist diese Hürde
einschließlich der Herstellung von Prüfchargen genommen, kann die
eigentliche Herstellung des Arzneimittels aufgenommen werden.
Von der Wareneingangskontrolle der Ausgangsstoffe, über die
eigentliche Produktion bis zur anschließenden Prüfung des fertigen
Arzneimittels sind alle Schritte genau definiert und werden einzeln
kontrolliert. Erst wenn die strengen Qualitätsanforderungen der
Behörden, die an Gehalt, Reinheit und Freisetzungsgeschwindigkeit des
Wirkstoffes eines jeden Arzneimittels gestellt werden, erfüllt sind,
erfolgt die Verpackung mit anschließender erneuter Prüfung,
Dokumentation und Freigabe der produzierten Arzneimittelcharge. Nun
kann das fertige Arzneimittel vom Hersteller an den Großhandel oder
direkt an die Apotheke ausgeliefert werden.
Die Anforderungen der Arzneimittelbehörden, die komplexen
Produktionsverfahren und die kontinuierlichen Qualitätskontrollen
machen eine "Just-in-time" Produktion von Arzneimitteln, wie sie
gelegentlich in der öffentlichen Debatte unterstellt wird, unmöglich.
Vielmehr ist ein Zeitraum von rund 6 Monaten zwischen der Auslösung
der Bestellung beim Hersteller bis zur Abgabe des fertigen
Arzneimittels in der Apotheke notwendig, um die Versorgungssicherheit
mit hochwertigen Generika zu gewährleisten.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen sollten dies bei der
Ausschreibung und Vergabe von Rabattverträgen beachten, indem sie im
Ausschreibungsverfahren regelmäßig einen Zeitraum von 6 Monaten
zwischen der Auswahl des Rabattunternehmens und dem tatsächlichen
Beginn des Rabattvertrages einhalten.
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel: 030-81616090, E-Mail:
info(at)progenerika.de, www.progenerika.de