(ots) - Das Landgericht Essen hat die Commerzbank AG mit
Urteil vom 23. Juli 2014 bei einem geschlossenen Immobiliendachfonds
zu Schadensersatz in Höhe von 9.983,30 Euro zuzüglich Verzugszinsen
verurteilt und somit der von Hahn Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin
umfänglich Recht gegeben.
Ein Kundenberater der Commerzbank AG hatte einer Anlegerin 2007
empfohlen, eine Beteiligung über 10.000 Euro zuzüglich Agio an der
European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG zu zeichnen. Die Anlegerin
wollte ihr Geld sicher anlegen.
Das Fondskonzept sah die Beteiligung an verschiedenen europäischen
Immobilienfonds als Zielfonds vor. Diese sollten ihrerseits in
"chancenreiche" Immobilien in Europa investieren, wobei der
Schwerpunkt bei sogenannten "value added" Immobilien liegen sollte.
Aufgrund seiner Konstruktion handelt es sich bei der
Fondsgesellschaft um einen "doppelten Blindpool", bei dem im
Wesentlichen weder die Zielfonds, noch die zu erwerbenden Objekte
feststehen. Tatsächlich ist der Fonds keine "sichere" Anlage, sondern
stellt Risikokapital für andere Unternehmen im Bereich Immobilien
bereit.
Da der Verlust des investierten Geldes droht, machte die von Hahn
Rechtsanwälte vertretene Anlegerin Schadensersatzansprüche gegenüber
der Commerzbank AG geltend. Das Gericht hat in seinem Urteil
festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Anlegerin
jedenfalls nicht richtig über das Provisionsinteresse der Bank
aufgeklärt worden war.
Die Anlegerin war seinerzeit nur davon in Kenntnis gesetzt worden,
dass die Commerzbank AG das Agio in Höhe von 5 Prozent erhalten
würde. Hiervon erstattete die Commerzbank der Anlegerin einen
Teilbetrag von 2 Prozent. Da die Commerzbank tatsächlich eine
Vergütung von wenigstens 9 Prozent erhalten hatte, bewertete das
Landgericht Essen die Beratung durch die Commerzbank AG wenigstens in
diesem Punkt als fehlerhaft.
Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger, die ebenfalls
Beteiligungen an der European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG
abgeschlossen haben. Diese Beteiligungen wurden regelmäßig mit dem
Argument, es handele sich um eine sichere Kapitalanlage angeboten. In
einer Vielzahl von Fällen kommen daher bereits
Schadensersatzansprüche aufgrund der individuellen Beratungssituation
in Betracht.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014 bei den bundesweit tätigen Kanzleien
für Kapitalanlegerschutz erneut als "häufig empfohlene Kanzlei"
hervorgehoben. Der Gründer, Rechtsanwalt Peter Hahn M.C.L., ist seit
20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als
zehn Jahren. Beide sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
hrp ist spezialisiert auf die Vertretung von Kapitalanlegern und hat
seit 2001 rund 16.000 Mandate mit einem Gesamtvolumen von knapp einer
Milliarde EUR übernommen. Sie wurden zu mehr als zwei Drittel
vergleichsweise erledigt.
Für die Kanzlei sind zurzeit 19 Anwälte tätig, davon acht
Fachanwälte. Gegründet in Bremen verfügt hrp mittlerweile über
Niederlassungen in Hamburg, Kiel und Stuttgart.
Pressekontakt:
Dr. Petra Brockmann | Partnerin
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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