PresseKat - Anforderungen an Zugangseröffnung gemäß EGovG § 2

Anforderungen an Zugangseröffnung gemäß EGovG § 2

ID: 1096898

(PresseBox) - Gemäß §2 (1) des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) sind Behörden vom 01.07.2014 an verpflichtet, " [...] auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen". Daraus ergibt sich zunächst die konkrete Anforderung an Behörden, einen elektronischen Zugang anzubieten und qualifiziert signierte Dokumente zu empfangen. Im Rahmen der Governikus-Verträge "VPS Bund" und "Pflege Governikus" stehen den Behörden Lösungen zur Umsetzung zur Verfügung, die kostenlos genutzt werden können.
Zugangseröffnung ohne zusätzlich entstehende Kosten
Für den Empfang von OSCI-Nachrichten stehen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen der Governikus-Pflegeverträge Lösungen auf Basis des Communicator Frameworks zur Verfügung, die auch Bürgerinnen und Bürgern zur kostenfreien Nutzung von den Behörden zum Download angeboten werden können.
Darüber hinaus können diese Behörden auf die Signaturanwendungskomponente Governikus Signer im Rahmen der Pflegeverträge kostenfrei zurückgreifen, um elektronische Signaturen von signierten Dokumenten, die beispielsweise per E-Mail übermittelt werden, zu verifizieren. Informationen rund um die Prüfung elektronisch signierter Dokumente mit dem Governikus Signer finden Sie hier.
Mit diesen im den Pflegeverträgen enthaltenen Komponenten können die Anforderung des EGovG im Sinne der Zugangseröffnung gemäß §2 problemlos und ohne zusätzlich entstehende Kosten umgesetzt werden.
Zugangseröffnung und dann?
Aus der Anforderung zur Zugangseröffnung ergeben sich weitere Fragestellungen - beispielsweise dazu, wie die elektronisch übermittelten Dokumente weiterzubearbeiten und/oder aufzubewahren sind. Das Governikus-Portfolio enthält weitere Lösungen, beispielsweise den Governikus MultiMessenger und Governikus LZA (TR-ESOR), mit denen genau diese Fragestellungen gelöst werden können. Komponenten dieser Lösungen sind teilweise bereits in den Pflegeverträgen enthalten, die mühelos ergänzt werden können, um den gesamten Lebenszyklus elektronischer Kommunikation abzubilden und in die vorhandene IT-Infrastruktur einzubinden.




Für Fragen rund um die Zugangseröffnung und die daraus folgenden Konsequenzen wenden Sie sich bitte an unsere Kolleginnen und Kollegen unter der E-Mail-Adresse backoffice(at)governikus.com

Die Governikus KG wurde 1999 als bremen online services gegründet und begann zunächst mit der Entwicklung von Lösungen für sichere und rechtsverbindliche Online-Transaktionen auf Basis des OSCI-Standards (Online Services Computer Interface) für die öffentliche Verwaltung. Der Durchbruch für das Unternehmen kam 2001 mit der Sicherheitsmiddleware Governikus, der ersten standardisierten Anwendung zur Umsetzung von OSCI. Governikus ist gemäß Common Criteria EAL 3+ evaluiert und SigG-bestätigt. Das Portfolio beinhaltet mittlerweile unter anderem Lösungen für den sicheren Datentransport, die Authentisierung mit dem neuen Personalausweis, den Einsatz von elektronischen Signaturen und Kryptografie sowie für die beweiswerterhaltende Langzeitaufbewahrung gemäß TR-ESOR (03125). Governikus ist eine von fünf Anwendungen des IT-Planungsrates und wird ständig gemäß aktueller Gesetzeslage weiterentwickelt.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Governikus KG wurde 1999 als bremen online services gegründet und begann zunächst mit der Entwicklung von Lösungen für sichere und rechtsverbindliche Online-Transaktionen auf Basis des OSCI-Standards (Online Services Computer Interface) für die öffentliche Verwaltung. Der Durchbruch für das Unternehmen kam 2001 mit der Sicherheitsmiddleware Governikus, der ersten standardisierten Anwendung zur Umsetzung von OSCI. Governikus ist gemäß Common Criteria EAL 3+ evaluiert und SigG-bestätigt. Das Portfolio beinhaltet mittlerweile unter anderem Lösungen für den sicheren Datentransport, die Authentisierung mit dem neuen Personalausweis, den Einsatz von elektronischen Signaturen und Kryptografie sowie für die beweiswerterhaltende Langzeitaufbewahrung gemäß TR-ESOR (03125). Governikus ist eine von fünf Anwendungen des IT-Planungsrates und wird ständig gemäß aktueller Gesetzeslage weiterentwickelt.



drucken  als PDF  an Freund senden  Tarnkappen-Malware: Botnetzsteuerung per Webmail Maximale Sicherheit durch innovative Sensormatic®-Sicherheitsetiketten an Flaschenverschlüssen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 18.08.2014 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1096898
Anzahl Zeichen: 3441

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bremen



Kategorie:

New Media & Software



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anforderungen an Zugangseröffnung gemäß EGovG § 2"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Governikus GmbH&Co. KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Governikus GmbH&Co. KG