(firmenpresse) - München, 19. August 2014 – Das Landgericht Lüneburg hat die Targobank wegen Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung durch die Filiale der Targobank in Lüneburg im Jahr 2006 eine Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Santa B-Schiffe gezeichnet hatte. Die Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von der Targobank fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Darüber hinaus sei sie nicht auf die mangelnde Fungibilität der Beteiligung hingewiesen worden. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage beim Landgericht Lüneburg ein.
In der mündlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Vergleich vor, den die Klägerin auch annahm. Die Targobank widerrief diesen aber kurze Zeit später. Daraufhin wurde eine Beweisaufnahme angesetzt, in der die Klägerin ausführlich schilderte, warum sie zum Zeichnungszeitpunkt eine sichere und zugleich jederzeit veräußerbare Kapitalanlage suchte. Das Landgericht bezeichnete diese Schilderung der Klägerin als sehr glaubhaft. Hingegen hatte der Berater der Targobank an die Beratung keine konkrete Erinnerung mehr. Obwohl somit die Erfolgsaussichten für die Klägerin ohnehin positiv waren, bot diese der Targobank nochmals eine vergleichsweise Einigung an. Dies lehnte die Targobank aber erneut rundherum ab. Daraufhin verurteilte das Landgericht Lüneburg die Targobank am 28. Juli 2014 zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 16.575,00.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Lüneburg, wonach die Targobank die Klägerin nicht ausreichend über die mangelnde Fungibilität der Beteiligung an der MS Santa B-Schiffe aufgeklärt habe, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“
CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften – beispielhaft sei hier ein Vergleich mit der Targobank angeführt, in dem sich Bank verpflichtete, an einen von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anleger 100 % der Nominalhöhe seiner Beteiligung (abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen) zu bezahlen – konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten. Aktuelle Beispiele sind Urteile des Landgerichts Itzehoe, des Landgerichts Lüneburg, des Landgerichts Duisburg und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Nähere Informationen können Interessierte der Homepage „CLLB-Schiffsfonds.de“ entnehmen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de; www.cllb-schiffsfonds.de