PresseKat - Schutz der Privatsphäre: Die Mehrzahl der Deutschen duldet keine Untermieter

Schutz der Privatsphäre: Die Mehrzahl der Deutschen duldet keine Untermieter

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(ots) - Obwohl die Mieten in den deutschen Großstädten
weiter steigen und Wohnraum aufgrund der beruflichen Mobilität
oftmals ungenutzt bleibt, würden die meisten Deutschen ihre privaten
Räume nicht an Fremde untervermieten. Das ergab eine repräsentative
Umfrage von ImmobilienScout24 unter 1.031 Deutschen. Als Grund für
die Ablehnung von Untermietern nannten rund 70 Prozent der Befragten
ihre Privatsphäre, rund 50 Prozent haben Angst vor Diebstahl und
Zerstörung. Frauen stehen einer Untervermietung noch skeptischer
gegenüber als Männer.

Nur jeder fünfte Umfrageteilnehmer (22 Prozent) hat seine Wohnung
oder einzelne Zimmer schon einmal untervermietet. Frauen sind dabei
noch zurückhaltender als Männer (17 vs. 29 Prozent). Für mehr als
jeden zweiten Deutschen (55 Prozent) ist es kategorisch
ausgeschlossen, Fremde in der eigenen Wohnung übernachten zu lassen.

Angst um die Privatsphäre

Als Hauptgrund geben die meisten an, sich in ihrer Privatsphäre
gestört zu fühlen (62 Prozent). Jeder Zweite (51 Prozent) fürchtet
außerdem, dass etwas gestohlen wird oder kaputt geht. Und 46 Prozent
haben schlichtweg keinen Platz, um noch jemanden aufzunehmen oder ein
paar Quadratmeter zu vermieten. Ein weiterer Ablehnungsgrund sind die
Vermieter, die einer Untervermietung nicht zustimmen würden. Am
ehesten würden die Deutschen an Frauen und Studenten untervermieten.
Männer und Familien haben dagegen ein schwereres Los. Nur jeder
zehnte Befragte, der schon einmal Untermieter hatte, würde seine
Räume mit diesen Menschen teilen.

Neues BGH-Urteil stärkt Mieter-Recht auf Untervermietung

Rechtlich ist eine Untervermietung nur erlaubt, wenn die
Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde und es eine vertragliche
Regelung gibt. Ein BGH-Urteil vom Juni 2014 stärkt die Rechte des




Mieters, aus berechtigtem Interesse einen Teil des Wohnraums einem
Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Als berechtigtes Interesse gilt
zum Beispiel ein Wohnortwechsel aufgrund der im Arbeitsleben oft
geforderten Mobilität oder Auslandsaufenthalte von Studenten. Weitere
Fälle, die ein "berechtigtes Interesse" des Mieters begründen, sind
beispielsweise die Verkleinerung der Familie oder wenn sich die
finanzielle Lage eines Mieters verschlechtert, so dass er die Miete
alleine nicht mehr bezahlen kann. Eine Vermietung als Ferienwohnung
ist in großen deutschen Städten wie Hamburg, Berlin und München
aufgrund des knappen Wohnraumangebots wegen Zweckentfremdung
allerdings verboten.

Steffen Groß, Mietrechtsexperte von ImmobilienScout24: "Es gibt so
gut wie keine Möglichkeiten für Vermieter, gegen die Untervermietung
vorzugehen. Der Vermieter kann nur die Erlaubnis verweigern, wenn
beispielsweise zu befürchten ist, dass ein Untermieter den
Hausfrieden stört oder die Wohnung durch die Untervermietung
überbelegt wird. Das sind jedoch Ausnahmefälle. Hinzu kommt, dass der
Vermieter diese Tatsachen beweisen muss, was häufig schwierig ist.
Außerdem erfahren Vermieter oft gar nicht oder erst zu spät von der
Untervermietung. Allerdings kann der Hauptmieter sich auch nicht auf
Probleme mit dem Untermieter berufen. Wenn der Untermieter
beispielsweise nicht zahlt, die Wohnung beschädigt, nachlässig mit
Energie und Wasser umgeht oder die Wohnung an weitere Untermieter
überlässt, haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter."

Für die aktuelle Studie befragte das Marktforschungsinstitut
Innofact im Auftrag von ImmobilienScout24 1.031 Personen. Die
Befragung wurde im Juli 2014 durchgeführt und ist repräsentativ
hinsichtlich Alter und Geschlecht der Umfrageteilnehmer.

Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage finden sie unter:
http://www.immobilienscout24.de/unternehmen/presse.html



Pressekontakt:
Katja Hemme
Immobilien Scout GmbH
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Datum: 19.08.2014 - 12:26 Uhr
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