(ots) - Im zweiten Quartal 2014 wurden 224 400 laufende
Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Dies sind knapp 78 600
Leistungsbezüge mehr als im ersten Quartal 2014. Wie das Statistische
Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mitteilt, zeigen dies die
Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen
Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld,
wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich
geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter
Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Eltern, deren Kinder nach dem
31. Juli 2012 geboren wurden, erhielten bis zum 31. Juli 2014
Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro monatlich und seit dem 1. August
2014 monatlich 150 Euro. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15.
Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen
maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat
des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder
teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug),
kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15.
Lebensmonat bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen
Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes
Kind einen gesonderten Anspruch.
Das Betreuungsgeld wurde hauptsächlich von Müttern bezogen (rund
95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer
Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die
Geschlechterverteilung unterschiedlich aus, wobei es in Bremen mit
fast 11 % den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen Beziehern
gab.
Im früheren Bundesgebiet haben fast vier von fünf
Leistungsbeziehenden den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal
möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt; in den neuen
Ländern (einschließlich Berlin) planen das nur zwei von fünf. Die
voraussichtliche Bezugsdauer ist dementsprechend in den neuen Ländern
mit durchschnittlich 13,7 Monaten deutlich kürzer als im früheren
Bundesgebiet (19,6 Monate).
15 % der Beziehenden besaßen nicht die deutsche
Staatsbürgerschaft. Gut die Hälfte (51 %) der Kinder, für die
Betreuungsgeld bezogen wurde, waren das einzige Kind im Haushalt. In
einem Drittel der Fälle (34 %) war noch ein weiteres Kind vorhanden.
Nur 16 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen.
Eine Publikation mit weiteren detaillierten Ergebnissen der
Betreuungsgeldstatistik für den Zeitraum 2. Quartal 2014 ist im
Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de >
Publikationen > Thematische Veröffentlichungen > Soziales > Eltern-
und Betreuungsgeld abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Kathrin Schäfer, Telefon: (0611) 75 8136, www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de