Stichtag 10. September 2014 die Schlüsselnummer 95
(firmenpresse) - Wir möchten daran erinnern, dass die Nachweise der Grundqualifikationsnachweis rechtzeitig bei den zuständigen Führerscheinstellen vorzulegen und die Eintragung der Schlüsselnummer 95 zu beantragen sind.
Denn wer bis 10. September 2014 die Schlüsselnummer 95 noch nicht eingetragen hat, darf seine Tätigkeit als Berufskraftfahrer vorerst nicht mehrausüben. Erst wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden und die Schlüsselnummer eingetragen ist, darf man auch wieder gewerblich fahren.
Wer ab dem 10. September 2014 eine gewerbliche Fahrt ohne Weiterbildungsnachweis durchführt (Schlüsselnummer 95), muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen – Unternehmer, die eine solche Fahrt anordnen oder zulassen, sogar mit bis zu 20 0000 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle.
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