(ots) - Im Rahmen ihrer Mezzanine-Finanzierung begibt
die BMM Better Money Management GmbH qualifiziertes Nachrangkapital
bis zu einer Gesamtzeichnungssumme von zunächst 1.000.000,00 EUR. Die
nachschüssige Verzinsung beträgt 6% pro Jahr, die Zinszahlung
erfolgt, nach Wahl des Anlegers, am Jahres-, Quartals- oder
Monatsende.
Da qualifiziertes Nachrangkapital bei der Bilanzanalyse und beim
Rating durch Ratingagenturen als wirtschaftliches Eigenkapital
gewertet wird, kann die BMM ihren Anlegern einen Zinssatz vergüten,
der (deutlich) höher liegt, als der Zinssatz, den die BMM für nicht
nachrangiges Fremdkapital vergüten würde.
Es bestehen keine vertraglichen Kündigungsfristen, somit ist das
investierte Kapital, unter Beachtung der sonstigen vertraglichen
Regelungen, jederzeit wieder für den Investor verfügbar.
Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000,00 EUR, die
Höchstanlagesumme, pro Investor, beträgt, für diese 1. Serie,
50.000,00 EUR.
Steuerlich sind die Zinsen, die die BMM vergütet, bei einem
privaten Investor der in Deutschland der Besteuerung unterliegt, als
"Einkünfte aus Kapitalvermögen" zu behandeln.
Die BMM Better Money Management GmbH, die aktuell auch eine
kleinere Bank zur Ãœbernahme oder als Mehrheitsbeteiligung sucht, ist
ein privatwirtschaftliches Finanzunternehmen gemäß § 1 Abs. 3 KWG.
Pressekontakt:
BMM Better Money Management GmbH, Seegasse 10, 63505 Langenselbold,
Tel. 0 61 84 / 93 81 95, E-Mail: Post(at)BMM.Management.