Landesrechtlich eröffneter Gemeingebrauch des Badens in der Weser vor Bremerhaven weiterhin behindert
(firmenpresse) - Im Zusammenhang mit dem Mehrheitsbeschluss vom 10. Juli 2014 ist der Stadtverordnetenversammlung eine gutachterliche Risikoanalyse der DLRG über das Weserstrandbad vorenthalten worden. Das hat eine Nachforschung der Weserschwimmer-Bewegung ergeben.
Die gutachterliche Stellungnahme der DLRG, über deren Inhalt der Weserschwimmer-Bewegung nichts bekannt ist, liegt der im Auftrag der Stadtgemeinde Bremerhaven handelnden Bädergesellschaft mbH vor. Das teilte der Bädergeschäftsführer Robert Haase heute auf Anfrage mit. Kurioserweise findet das bereits seit Juni diesen Jahres vorliegende DLRG-Gutachten über den mitten in der Innenstadt gelegenen Sandstrand in den Anlagen zur Vorlage Nr. V 46/2014 für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.07.2014 "Zukünftige Nutzung des von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH betriebenen Weserstrandbades" keine Erwähnung.
Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Mehrheitsabstimmung war der Weserschwimmer-Bewegung aufgefallen, dass die betreffende Beschlussvorlage nebst Anlagen zahlreiche irreführende Passagen enthält und den Stadtverordneten teilweise wichtige Informationen vorenthält. So wird die bereits beschlossene Vorlage nebst Anlagen dominiert von dem Versuch der Rechtfertigung der Verbotssituation mit denjenigen Sicherheitsbedenken, die der Bremer Umweltsenat als obere Wasserbehörde des Hansestadt Bremischen Hafenamtes zur Begründung einer Aufrechterhaltung eines generellen Weserbadeverbotes im fraglichen Gewässerabschnitt als unverhältnismäßig erachtet hatte. Nach Überzeugung der Weserschwimmer-Bewegung wird damit der Sinn des vom Umweltsenat im Juli 2013 eröffneten Gemeingebrauchs des Badens in der Weser anhaltend unterspült.
Des Weiteren schlägt der Magistrat in der Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung vom 10. Juli 2014 gemäß kostengünstigster Variante 3 vor, das Weserstrandbad zukünftig von der Bädergesellschaft Bremerhaven mbH als freizugängliche, unbeaufsichtigte Badestelle bewirtschaften zu lassen, um den Gemeingebrauch des Badens unter Wegfall der privatrechtlichen Badeverbotsregelung zu dulden. So weit so gut; allerdings ist den Stadtverordneten hierbei verschwiegen worden, dass die Installation der von DLRG und Weserschwimmer-Bewegung aus Sicherheitsgründen geforderten Bojenkennzeichnung mit diesem Modell der freizugänglichen, unbeaufsichtgten Badestelle vereinbar ist und sogar in den entsprechenden Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. über die “Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern” empfohlen wird.