(ots) - AfD will Paragraf 218 auf Prüfstand stellen
Bundessprecherin Petry: "Ãœberleben des eigenen Volkes
sicherstellen"
Dresden.- Die Alternative für Deutschland (AfD) erwägt eine
Volksabstimmung zur Verschärfung des Paragrafen 218. Das berichten
übereinstimmend die "Neue Osnabrücker Zeitung" und die "Neue
Westfälische Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf entsprechende
Äußerungen der AfD-Bundessprecherin Frauke Petry im sächsischen
Wahlkampf. Demnach sagte die AfD-Mitgründerin, für viele Mitglieder
sei die seinerzeit heiß umstrittene Gesetzgebung zum
Schwangerschaftsabbruch unter ethischen Gesichtspunkten nicht
abschließend geregelt. Eine Änderung könne zudem ein Mittel gegen den
Kindermangel in Deutschland sein.
Zugleich mahnte Petry eine verschärfte Einwanderungspolitik an.
Sie habe nichts gegen Zuwanderung als eine Ergänzung, sagte Petry,
die für ihre Partei bei der sächsischen Landtagswahl am 31. August
als Spitzenkandidatin antritt. Aber: "Die deutsche Politik hat eine
Eigenverantwortung, das Ãœberleben des eigenen Volkes, der eigenen
Nation sicherzustellen", erklärte sie. Wünschenswert sei daher, dass
eine normale deutsche Familie drei Kinder habe, bekräftigte Petry die
Position ihrer Partei.
Petry selbst ist vierfache Mutter. Die ebenfalls als
Bundessprecher tätigen Politiker Bernd Lucke und Konrad Adam haben
fünf beziehungsweise drei Kinder.
Die AfD hat laut Forsa-Institut gute Chancen, bei den Wahlen Ende
August und Mitte September in die Landesparlamente von Sachsen,
Thüringen und Brandenburg einzuziehen. "Dort gibt es ein
rechtsradikales Wählerpotenzial, das auch für die AfD empfänglich
ist", sagte Forsa-Chef Manfred Güllner kürzlich dem Magazin "Stern".
Seit 1995 gibt es das "Schwangeren- und
Familienhilfe-Änderungsgesetz". Danach sind Abtreibungen
rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn
die Frau eine vorschriftsgemäße Beratung nachweist. Bei medizinischer
und kriminologischer Indikation ist die Abtreibung ebenfalls nicht
rechtswidrig.
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