PresseKat - Katastrophe für die Rechtsform GmbH droht - Verwaltung von .GMBH-Domains könnte in die USA gehen

Katastrophe für die Rechtsform GmbH droht - Verwaltung von .GMBH-Domains könnte in die USA gehen

ID: 1098135

(ots) - Die Verwaltung der Domain-Endung .GMBH könnte einem
Unternehmen aus den USA zufallen. Nach Mitteilung der TLDDOT GmbH,
einem der Bewerber für .GMBH, ist dies ein mögliches Ergebnis des
Zulassungsverfahrens bei der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN.
Unternehmen, die eine Domain entsprechend ihrer Rechtsform, wie
beispielsweise meinefirma.gmbh, kaufen wollen, müssten dies dann bei
einem Betreiber aus den USA tun.

Um .GMBH bewerben sich 2 deutsche und 3 US-amerikanische
Unternehmen, von denen nur die TLDDOT GmbH die Unterstützung
maßgeblicher Verbände sowie der Regierungen Österreichs und der
Schweiz genießt, in denen die Rechtsform der GmbH ebenfalls gilt. Die
Bundesregierung hat aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen keine klare
Unterstützung erklärt. Über die Vergabe von .GMBH nun in einem
Auktionsverfahren entschieden.

Nach Meinung von Prof. Dr. Marcus Lutter, Sprecher des Zentrums
für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, wäre "die
Verwaltung der Rechtsform GmbH in den USA außerordentlich misslich,
läge doch der Internet-Auftritt von mehr als einer Million deutscher
GmbHs in den Händen eines amerikanischen Unternehmens."

"Europäische Datenschutzbestimmungen finden bei einer Verwaltung
von .GmbH in den USA keine Anwendung," erläutert der Düsseldorfer
IT-Rechtsexperte Michael Heller. "Zudem müssten dann die Inhalte
unter .GMBH-Domains, trotz deutschem Domaininhaber, auch US-Gesetzen
genügen. Damit droht dem deutschen .GMBH-Domaininhaber eine
unmittelbare Haftbarkeit in den USA, wie dies bereits heute bei .com
der Fall ist."

"Wenn nicht sichergestellt wird, ob es sich beim Inhaber einer
.GMBH-Domain überhaupt um ein Unternehmen in der Rechtsform einer
GmbH handelt, ist eine wettbewerbsrechtlich relevante Täuschung des
(Rechts-) Verkehrs und eine Zuordnungsverwirrung des Verbrauchers und




Internet-Nutzers mehr als wahrscheinlich, eine effektive
Rechtsdurchsetzung durch deutsche Gerichte dagegen unwahrscheinlich,"
stellt Rüdiger Eisele, Rechtsanwalt und Justiziar beim Bundesverband
mittelständische Wirtschaft (BVMW) fest.

Die TLDDOT GmbH fordert Interessenvertreter und Meinungsbildner
aus Politik und Wirtschaft dazu auf, sich unverzüglich an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu wenden, damit
die Interessen der Industrie- und Handelskammern, der Verbände, der
heimischen Wirtschaft und insbesondere der Unternehmen in der
Rechtsform einer GmbH bei der Verwendung von .GMBH gewahrt werden.



Pressekontakt:
TLDDOT GmbH, Johannes Lenz-Hawliczek
Akazienstraße 2
10823 Berlin
Tel +49 30 49802721
jlh(at)dotgmbh.de
www.dotgmbh.de


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Datum: 21.08.2014 - 08:07 Uhr
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